Danke für die antworten..:)
Also Urlaub haben wir kein Gebucht,weiß auch garnicht wie die darauf kommen...
Waren ende letzten Jahres in Portugal,das war abera uch kein Urlaub,mein dad ist da verstorben und da haben wir uns das Geld auch von meiner Tante ausgeliehen !
Wegen Drogen,naja ich rauch mir gern ab und zu nen joint aber nicht in der Wohnung,da meine Freundin ja auch einen Sohn hat,das wäre allein ihm gegenüber schon unverantwortlich !
Doch ab wann sagt die arge der zählt als mitbewohner und kürzt das Geld?
Ich hab gehört ich darf mich hier nur 6 Wochen aufhalten,alles dadrüber zählt dann als mitbewohner und bedarfsgemeinschaft,ist das so richtig?
Wenn ja,ist das ja unmöglich uns das zu beweisen das ich hier über 6 Wochen bin,da ich dies nicht bin,bin aber schon mal ne Woche oder 2 am stück da,ja...
Und wenn ich dann mal weg bin,ist es meist oder 1 oder 2 Tage !
Ich hab ein Arge antrag gestellt,das noch aber auf der Wohnung wo ich bei meiner mum gemeldet bin,im Antrag auch drin,das ich meine miete oder sonstiges für die WOhnung zahlen muß,somit selbst wenn der Antrag durch käme(wurde abgelehnt) würden wir ja nur einmal Geld für ne Wohnung bekommen,da es aber abgelehnt wurde,hab ich 0,00€ Einkommen..
Abgelehnt wurde es weil ich ne unterschrift von meiner mum bräuchte,das ich dort lebe,sie mir diese nicht gab,ich dann nach über 2 monate die unterschrift selber machte und meine mum über dem Consolat sich bei der Arge gemeldet hat,das ich dort evtl ihre unterschrift fälschen würde..
Als die mich dann direckt fragten,wegen der unterschrift sagte ich die wahrheit,somit wurde das da abgelehnt...
Das mit dem dann bei meiner Freundin melden,hatten wir auch schon überlegt,doch fragten wir uns,ob dies gut wäre wo jetzt im mom dieser prozess läuft ob ich bei meiner Freundin lebe oder nicht,da finden wir es kommt komisch wenn wir uns jetzt auf einmal dort melden..
Und haben auch angst,das meine Freundin dann das Arge Geld irgendwie Rückwirkend zurück zahlen muß !!