Hallo,
Ich habe einen Mietvertrag Anfang September unterschrieben für eine Wohnung die ich zum 01.11.2018 beziehen wollte. Den Vertrag habe ich Ende September aufgrund von unabgesprochenen Änderungen in der Wohnung und persönlichen Gründen gekündigt. Der Vermieter besteht natürlich nun auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, sprich drei Kaltmieten. Er hat aber auch gesagt, dass er sich schnellst möglich um einen neuen Nachmieter kümmern wird. Allerdings haben wir im Mietvertrag handschriftlich unter dem Abschnitt "sonstige Vereinbarung" eine Klausel die besagt, dass der Mietvertrag erst als zustande gekommen gilt beim Eingang der ersten Miete und Kaution. Kann ich mich auf diese Klausel berufen und ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten? Danke für die Antworten.
LG Sandra