Guten Tag,
ich möchte mich gern zur Anleinpflicht b zw Befreiung genauer informieren. Leider haben wir als Familie mit Kind schon des Öfteren Probleme mit Hundehaltern gehabt die große Hunde frei laufen ließen. Auch an Orten wo es normalerweise nicht erlaubt ist.
Nur um es vorweg zu nehmen ich bin kein Hundegegner aber mein Kind hat auch ein Recht sich frei zu Bewegen. Dies sehen wir als Eltern leider zu oft eingeschränkt eben durch diverse Vorfälle und zusätzlich der Hundehaufen die einige Hundehalter einfach liegen lassen.
Deswegen versuche ich mich in die rechtliche Lage einzuarbeiten, stoße aber nun auf eine Frage wozu an mehreren Stellen Uneinigkeit herrscht.
( Ordnungsamt, Landesministerium)
betreffende Textstellen:
5.3 Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)
5.3.2 Die behördliche Befreiungsmöglichkeit findet ihre Grenze in § 11 Abs. 6 und § 2 Abs. 2. In diesen Bereichen gilt die Anleinpflicht auch für Hunde, die im Übrigen von der Anleinpflicht des § 5 Abs. 2 Satz 1 befreit wurden. Zum Verhältnis zu kommunalen
Im § 5 geht es zwar in erster Linie um gefährliche Hunde . Aber nach meinem Laienverstand wird ja nun in diesem Absatz auch der § 11 (große Hunde) angesprochen.
Meine Frage nun:
Gibt es eine generelle Leinenbefreiung f