Ist zwar schon sehr lange her, aber hier ein kurzer Hinweis:

Freiberufler und ähnliche Selbstständige gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) brauchen noch nicht einmal einen Gewerbeschein: Sie schicken lediglich eine formlose Mitteilung ans Finanzamt und füllen den 8-seitigen Fragebogen aus, den Sie daraufhin vom Finanzamt zugeschickt bekommen.

Sofern es sich um Rahmen unter 17500 Euro jährlichen Umsatzes befindet, soweit ich weiß.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

...zur Antwort