Antwort
Ist zwar schon sehr lange her, aber hier ein kurzer Hinweis:
Freiberufler und ähnliche Selbstständige gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) brauchen noch nicht einmal einen Gewerbeschein: Sie schicken lediglich eine formlose Mitteilung ans Finanzamt und füllen den 8-seitigen Fragebogen aus, den Sie daraufhin vom Finanzamt zugeschickt bekommen.
Sofern es sich um Rahmen unter 17500 Euro jährlichen Umsatzes befindet, soweit ich weiß.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.