Die deutsche Sprache ist reich an Bezeichnungen für solch ein Verhalten. Einige sind auch schon genannt worden (Nihilist, Neinsager, Querulant, Nörgler).

Andere wären "Streithammel" oder "Prozeßhansel", wenn es jemand "hauptberuflich" macht. Goethe nennt im Faust den "Geist, der stets verneint". Eine andere literarische Figur findet sich im "Michael Kohlhaas", der sein gutes Recht selbst in die Hand nahm gegen alle Widerstände und dadurch schließlich sein Leben verwirkte. Wäre eher ein Prinzipienreiter.

Im Film "7 Zwerge" wird dieser Charakterzug durch den "Schlechte-Laune-Zwerg" dargestellt, der immer alles ablehnt und alles blöd findet.

Beim Menschen kommt er auch ab und zu verstärkt durch, bestimmte Lebensabschnitte wie die Pubertät oder das Alter (Altersstarrsinn, Knatzkopp) sind besonders empfänglich für diesen Charakterzug.

Eine weitere Spielart des Ablehnens bzw. Abstrafens des Handeln Anderer findet sich in der realen Figur des "Knöllchen-Horst", so von der B-Zeitung tituliert, der es sich zur Leidenschaft machte, andere anzuzeigen. Als er schließlich den Rettungshubschrauber angezeigt hatte, weil dieser auf dem Bürgersteig gelandet war, landeten seine Anzeigen beim Landkreis fortan im Papierkorb.

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So ein Eingriff ist verständlich, aber juristisch ziehst du dir damit einen Riesenberg Ärger ins Haus. Fahr das Ding so wie sie ist und kauf dir was schnelleres.... Frisierte Fahrzeuge verlieren die Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz, dein Führerschein kann sich nach hinten verschieben.... Der Zuwachs an Geschwindigkeit lohnt nicht evtl. solch einen Ärger zu kriegen.

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Aufforderung für die Beschriftung persönlicher Gegenstände?

Liebe Forum-Mitglieder,

ich hoffe ich bin in diesem Sub-Forum nicht allzu falsch.

Hier mein Sachverhalt:

Seitens meiner Wohnungsgenossenschaft sind wir Mieter aufgefordert worden sämtlichen Privatbesitz (Fahrräder, Kinderwägen, ...) im Fahrradabstellraum zu beschriften.

In der Verlautbarung seitens Wohnungsgenossenschaft steht lediglich der Begriff "beschriften", nicht aber Konkreteres.

Nach einem Blick auf andere Fahrräder wurden diese jeweils mit dem Namen des Besitzers + Türnummer beschriftet.

Falls die Beschriftung NICHT bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an seinen Gegenständen angebracht wurde, wird der Gegenstand entfernt.

Meine Frage:

Bevor ich mich nun mit der Genossenschaft auseinandersetze:

Darf man so eine Forderung überhaupt stellen?

Wenn ja, muss die Beschriftung mit dem vollständigen Namen angegeben werden?

Darf man über eine reine Verlautbarung, welche an der Ausgangstüre unseres Wohnblockes angebracht wurde, solche Forderungen mit der Konsequenz der Entfernung stellen, ohne das man via Mail, Brief oder Anruf benachrichtigt wird?

Hat man die Möglichkeit der Nichtbeschriftung ohne Konsequenzen? Mir persönlich gefällt der Gedanke überhaupt nicht das ich mein Fahrrad beschriften muss, auf welchem wie bei den anderen mein Nachname + Türnummer steht. Schon alleine aufgrund dessen da ich mich ja mit dem Rad in der Öffentlichkeit bewege und dieses dann auch dementsprechend öffentlich abstelle (Besuch der Uni)

Ich würde mich über eine Antwort recht herzlich freuen.

Mit besten Grüßen

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Grundsätzlich hat ein Eigentümer das Recht, darüber zu bestimmen, wie mit seinem Eigentum verfahren wird. Dies gilt auch für Immobilien. Mietest du eine Wohnung und verwendest du sie über "ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch" hinaus, kann der Eigentümer dies untersagen. Also etwa Untervermietung, Wohnungstausch, Raubtierhaltung, Gewerbe.... Ähnlich verhält es sich mit den Gemeinschaftsräumen. Auch hier hat der Eigentümer grundsätzlich das Recht zu bestimmen was dort gelagert oder eingestellt wird. So darf man Benzin nicht bunkern, Feuerwerkskörper, Waffen.... Auch Garagen dürfen grundsätzlich nur für Fahrzeuge sein. Lagert man dort anderes, darf man es nur insoweit, als das keine Brandgefahr entsteht und noch ein Fahrzeug hineinpasst. Die vollgeräumte Garage ist also nicht zulässig. Nun zu der Frage: Der Eigentümer kann dieses "beschriften" verlangen. Es ist ein Kenntlichmachen, damit man die Sachen zuordnen kann und "Leichen" verräumt werden können. Er verlangt ja nicht den Namen. Die das mit Namen versehen haben, haben des Guten zuviel getan. In deinem Fall würde die Nummer deiner Wohnung genügen. Da es sich um einen Gemeinschaftsraum, also einen "halböffentlichen" Raum handelt, ist eine Kennzeichnung im Rahmen des Zumutbaren.

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Die Belastung durch ein Haus sollte nicht über einem Drittel des Einkommens liegen. Das bedeutet für euch ca 1380 € sind für Zinsen, Abtrag, Versicherung, Betriebskostenm, Rücklagen für Reparaturen und Steuern drin. Ferner sollte man mindestens 20 % des Kaufpreises schon angespart haben, 100 % Finanzierungen machen Banken nur selten. Eine weitere Hürde ist, das nur einer aus der Familie ein Einkommen hat. Bei diesen Voraussetzungen geht nur ein kleines Haus. ein Renovierungsobjekt oder eine wenig attraktive Lage. Ansonsten würde ich davon abraten: Eine höhere Belastung würde ständige Geldknappheit bedeuten, nichts gutes für eine Familie. Im schlimmsten Fall droht die Unfähigkeit, die Raten weiter zu bezahlen, dann geht es ganz schnell zur Zwangsversteigerung und ihr bleibt ohne Haus auf einem Berg Schulden sitzen. Das mit der Miete ist natürlich ärgerlich, aber ein Hauskauf mit nur einem Verdiener und -ich gehe mal davon aus- wenig Eigenkapital ist ein zu großes Risiko.

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Genau so schildern, wie es gekommen ist. Ein Fehler, den man bemerkt hat, kann man korrigieren. Verkehrt wäre es, sich irgendwie "da rausreden" zu wollen, um dich zu zitieren. Das merkt die Gegenseite und dann war es das. Wie sagt Goethe: "Man merkt die Absicht und man ist verstimmt!" Das heißt, dann bist du draussen...

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