Ja das stimmt. Nicht mehr als 1200.- Euro darf aufs Konto. Wenn die Bank mitspielt kann das Guthaben in den nächsten Monat mitgenommen werden.
Lies Dir bitte das mal durch:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/ausstellen-von-rechnungen-is-der--14-14a-ustg-und-vorsteuerabzug-67823.html
Weis jetzt nicht was für ein Bundesland, aber Gesetze gelten für fast ganz Deutschland
Hi, also bei kommt unter erhaltener SMS der menü Punkt Optionen,und da steht speichern auf SIM oder Speicherkarte. Hoffe das hilft ein wenig
Ich kann alles belegen, jedoch die gegenseiter ( Anwalt) streitet alles ab. So nun muß es ja einen Weg geben.
Der Zwangsverwalter hatt gegenüber dem Münchner Langericht II falsch abgerechnet und die Mietzalungen stimmen mit den Kontauszügen und der Abrechnung der ZWV nicht überein. Aber man muß doch dem Herren auch das Handwerk legen können. Danke für deine Antwort
Na ich zahl ja schon mtl. 250 Euro ab von meinen 1400 verdienst, 380 Kinderunterhalt und den Rest an Schulden und zum Leben.Leiste mmir kein Auto und spare wo es nur geht. Aber es kann ja nicht an der willkür andere Sachbearbeiter liegen das sie das nicht akzeptieren. Die EV habe ich auch abgegeben, was denn noch???