Das ist nicht so einfach wenn du also Hartz 4 bekommst musst du das auch dazu schreiben denn es gibt ja noch andere Leistungen.
Beantworte dann gerne deine Frage wenn ich mehr weiss.
Das ist nicht so einfach wenn du also Hartz 4 bekommst musst du das auch dazu schreiben denn es gibt ja noch andere Leistungen.
Beantworte dann gerne deine Frage wenn ich mehr weiss.
Nein so lange sie für Die vollen Kosten des Stromes und des Heizungsverbrauch selber zahlst sicherlich nicht.
Das ist nicht möglich, dies wäre klare sache von Fehler seiten des Jobcenters. Wenn sie dir aber dies Abziehen sofort Wiederspruch binnen eines Monats nach zustellung des Bescheides/Dokument beim Jobcenter einreichen und die sind verpflichtet darauf nach einer gewissen zeit schriftlich zu erklären warum, danach können sie mit Anwalt eine klage beim Sozialgericht einreichen und da werden sie sicher erfolg haben.
Hatte das Problem auch schon, (selbst Hartz4), nach wiederspruch und drohung mit Klage sofort einsicht des Jobcenters. Lassen sie sich da nicht über den Tisch ziehen, bei Anwaltskosten köönen sie einen Schein beim Amtsgericht in ihrer Nähe einholen, dann geringe Kosten von ca. 10 bis 20 Euro.
Meine Stromrechnung liegt bei monatlich 52 euro. Lebe alleine, kleine 2 Zimmerwohnung, bekamm dieses Jahr 220 Euro aber wieder.
Bekomme immer viel wieder, ist mir lieber als nachher die große nachzahlrechnung zu haben! So macht man keine schulden und freut sich über die Rückzahlung!