Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert (den Wert den das Auto ohne Schaden am Markt wert ist) abzüglich des Restwertes. Der Restwert wird bestimmt indem der Gutachter das Fahrzeug in eine Restwertbörse stellt wo angemeldete Nutzer auf dein Fahrzeig bieten. Das Höchstgebot ist der Restwert. Der Höchstbieter muss den Wagen nehmen oder du behälst ihn einfach und versucht ihn billiger reparieren zu lassen mit gebrauchten Ersatzteilen oder so

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