Jede Krankheit = max. 6 Wochen Lohnfortzahlung

Neue Krankheit = neuer Beginn von max. 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Hättest du nun alle 6 Wochen etwas Neues, würdest du die ganze Zeit weiter Lohn bekommen. (Z.B. 6 Wochen Bein angeknaxt, dann 6 Wochen z.B. den rechten Arm, Danach 6 Wochen Kopf angeschlagen usw.) Bei jeder neuen Erkrankung gehen die 6 Wochen wieder neu an.

Auf der anderen Seite jedoch bleibt bei der alten/selben/gleichen Erkrankung die 6 Wochen bestehen, auch wenn man zwischendurch mal in der Arbeit war (z.B. 5 Wochen krank wegen Rücken, dann 1 Woche arbeiten und dann wieder 2 Wochen krank wegen Rücken ergibt 1 Woche ohne Lohnfortzahlung).

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Erwerbsminderung kann immer wieder überprüft werden. Manchmal sogar heimlich, bzw. über ein paar Ecken. Z.B. nach einer Reha richtet sich Rentenversicherung oder Krankenkasse oder gar das Arbeitsamt nach dem Entlassbericht.

Steht darin z.B. "kann keine 3 h am Tag arbeiten", heißt automatisch kein Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Aber auch noch nicht automatisch Erwerbsunfähigkeitsrente!!! Dazu muss mann dann erst einen Antrag stellen, denn das läuft nicht automatisch.

Steht drin: "Kann 6h oder mehr pro Tag arbeiten", bedeutet mit weiter krank schreiben schaut´s mau aus, Schau das du wieder schuften gehst.

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