Warum sollte der Zug abgefahren sein? Er ist abgefahren, wenn du 67 wirst, dann hast du Anspruch auf Altersrente. Natürlich kannst du noch studieren. Es gibt viele Leute, die erst eine Ausbildung machen und mit 30 oder 40 noch studieren. Manche machen auch mit 45 noch eine Umschulung.

...zur Antwort

Spam-Mail einfach löschen. Sollte eine Rechnung dabei sein, ignorieren. Rechnungen müssen immer per Post verschickt werden, genauso wie angebliche Mahnungen.Sollte eine Datei mit der Endung zip dabei sein, sollte diese nicht geöffnet werden, da ist garantiert ein Virus drin. Dokumente werden in der Regel als PDF verschickt.

...zur Antwort

Mit Ablage sind viele Ordnungsmöglichkeiten gemeint. Oftmals ist natürlich das Abheften in Ordner gemeint: Man kann Unterlagen beispielsweise aber auch in Terminmappen ablegen.

Vom Computer her kommt es darauf an, was dein Unternehmen benutzt. Oftmals wird für Rechnungen Lexware benutzt. Natürlich kann man diese auf dem Computer speichern, aber Dokumente wie Rechnungen bedürfen der Schriftform, was heißt, du musst sie auch ausdrucken, daher ist es eher wahrscheinlicher, dass Rechnungen in die dafür vorgesehenen Ordner abgelegt werden müssen, genauso wie Bankauszüge. Was Ablage angeht, kannst du dir gleich die kaufmännische und die juristische Ablage merken. Kaufmännisch bedeutet, dass das aktuellste Datum immer oben aufliegt. Kommt also ein neues Schriftstück in den Ordner, wird es einfach obendrauf abgeheftet. Juristisch umgekehrt.

Anfrage, Bestellung und Rechnung gehört eher in den Bereich Beschaffung, auch wenn es dafür natürlich wieder Dokumente gibt, die abgelegt werden müssen.

...zur Antwort

Solange du noch nicht 18 bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig, das heißt auch, dass du ohne Zustimmung deiner Eltern keine Wohnung mieten kannst. Sie könnten sogar größeren Einkäufen, die du tätigst, widersprechen. Wenn du aber schon 16 bist und deine Eltern zustimmen, wirst du auch schon eine Wohnung mieten können. Der Vermieter wird dann aber verlangen, dass deine Eltern den Mietvertrag ebenfalls unterschreiben, da sie deine gesetzlichen Vertreter sind.

...zur Antwort

Das sie deine Lehrerin ist, bist du ihr Schutzbefohlener. § 174 StGB kennt da klare Regeln zum Missbrauch Schutzbefohlener. Sollte deine Lehrerin sich auf irgendwas einlassen, wovon ich mal nicht ausgehe, droht ihr nicht nur Gefängnis, sondern auch der Verlust ihrer Zulassung, soll heißen, dass sie nicht mehr unterrichten darf. Fünf Jahre Studium und zwei Jahre Referendarzeit umsonst, das würde sich doch lohnen.

...zur Antwort