Der Fall ist nicht ganz unproblematisch.

Also es kommen hier mehrere Tatbestände in Betracht. Erstmal natürlich § 316 Abs. 1 StGB; dann kommt der § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB in Betracht, hier müsste man sich dann beim Beifahrer fragen wie es mit der Einwilligung aussieht, i.E. Ablehnung bei Todesfolge. Dann kommt der §§ 223, 227 Abs. 1 StGB in Frage oder § 222 StGB

Dies alles in Tateinheit, § 52 Abs. 2 StGB. Strafe fällt dann nach § 227 StGB aus oder eben § 222 StGB Wie hoch die ist, kann man so nicht sagen - zumindest nicht unter drei Jahren bei der Körperverletzung.

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Für mich klingt das eher für einen Fall des Leasing. Da bekommst du praktisch mehr Auto für dein Geld. Tatsächlich kann es noch weitere Vorteile haben. Denn der Automarkt ist relativ fluide, der Trend geht vom Auto weg. Je nach dem wie lange du zahlen willst.

Nehmen wir nun einfach mal an, du hast gar kein Kapital und zahlst jeden Monat 500€ dann wäre es in plus minus 8 Jahren abbezahlt. Das ist ein ziemlich lange Zeit und die Entwicklung zur Elektromobilität oder weg vom Individualverkehrsmittel sind da durchaus im Gange.

Persönlich würde ich das Geld in etwas stecken, dass irgendwie Zukunft hat und besser noch kein Geld verbrennt so wie ein Auto.

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Fahrraddiebstahl?strafe?

Hallo, wir sind 18 Jahre alt. Wir haben zusammen ein Fahrrad geklaut und wollten es weiter verkaufen, wurden dabei aber von der Besitzerin des Fahrrads gefunden. Wir haben es der Frau aber wieder gegeben. Haben ihr aber gesagt das wir es nicht geklaut haben, sondern das wir das Fahrrad günstig für 50 Euro gekauft haben und es dann wieder verkaufen wollten. So haben wir bzw ich habe es so der Polizei gesagt. Also habe ich Falschaussage gemacht. Die Polizei verdächtigt allerdings jemand unschuldiges der dort angeblich gesehen wurde als es geklaut wurde. Ich habe gesagt das ich das Fahrrad dann und dann gekauft habe für 50 Euro aber nicht von dem Beschuldigten. Jedenfalls möchte die Polizei jetzt die Nachrichten lesen die ich mit dem angeblichen Verkäufer geschrieben habe. Habe aber keine Nachrichten da ich nie mit irgendwem geschrieben habe da wir das ja geklaut haben. Das war auch alles eine Kurzschlussreaktion und dumm. Wir brauchten das Geld dringend, weil ich nämlich im 6. Monat schwanger bin und ich Angst habe das mein Kind am Ende nicht genug hat. Heutzutage werden so viele Dinge geklaut und ich dachte ich komme damit durch für einen kurzen Moment. Das war so ein dummer Gedanke. Möchte jetzt aber alles richtig stellen bei der Polizei, was anderes bleibt mir ja nun auch nicht mehr übrig...Ich bereue das alles so.

Jetzt wollt ich fragen, was da für eine Strafe auf uns zu kommt? Ich bin wie gesagt schwanger und arbeite zur Zeit nicht. Mein Freund (der mit dabei war) auch noch nicht, seine Ausbildung beginnt im August.

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Eine Falschaussage bei der Polizei ist erstmal straflos. Problematisch wurde es in dem Moment, in dem eine Dritte Person in den Fokus der Ermittlungen geraden ist und hier nicht ausgeschlossen ist, dass es durch deine Aussagen passierte.

Grundsätzlich musst du keine Nachrichten zeigen. Die Grundlage ist hier die Freiheit sich nicht selbst zu belasten. Von deinem Schweigerecht solltest du in Zukunft auch ausschweifender gebrauch machen. Wie sich der Sachverhalt nun darstellt, ist eine Ermittlung in eure Richtung unabdingbar, natürlich könnte man nun eine Aussage tätigen um evtl. "schlimmeres" abzuwenden. Diese würde ich dann aber direkt bei der Staatsanwaltschaft erledigen sollte die in der Nähe ansässig sein. Raten würde ich da in deinem fall nicht zu. Schon wie du es hier geschildert hast, ist es durchaus möglich dass es hier um mehr geht Hehlerei, Gewerbsmäßigkeit.

Wie das Verfahren ausgeht ist denkbar uneindeutig.

Achtung nun folgt ein Witz, nur für Juristen (für dich nicht zu beachten): und in deiner Verfassung auch Mitgliedschaft in einer Bande.

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Ich esse kein Fleisch

Ich esse kein Fleisch. Hat auch eigentlich keine Komponente wie: Ich möchte Tiere schützen oder das Klima. Das ist für mein ein positiver Nebeneffekt.

Ich finde es ist einfach unglaublich einfach darauf zu verzichten, ich habe kein verlangen nach Fleisch und es ist zum Teil sogar günstiger. Schöner Nebeneffekt, ich mache mir mehr Gedanken wie ich etwas koche, versuche die Fülle an Fleischgerichten umzuwandeln und lerne dadurch einiges mehr über das kochen.

Wenn es mal eine "Notfallsituation" gibt. Super Hunger am Bahnhof und nur ein Fastfoodrestaurant, dann würde ich auch mal einen Burger essen. Aber ich finde selbst vegetarische Burger viel besser. Eigentlich gibt es für mich wirklich keinen Grund warum man heute noch viel Fleisch konsumieren sollte. Ich glaube es ist dann einfach Faulheit mal was anderes auszuprobieren. Oder eben ein dogmatisches Fleischessen.

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Im Mittelalter gab es so gut wie gar keine Gefängnisse. Weil da die Theorie des Strafens eine andere war. Eingesperrt hat man Personen eigentlich nur um sie am Weglaufen zu hindern um auf die Strafe zu warten. Praktisch Untersuchungshaft.

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Aber eine Überweisung läuft doch nicht über Ebay ab und somit hab ich keinen käuferschutz sollte er den artikel nicht absenden.

Jein. Du musst es dann auf Rechnung kaufen und dann überweisen. Dann haste auch Käuferschutz.

Wenn Sie mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder auf Rechnung bezahlen, gilt der eBay-Käuferschutz. Wir sorgen dann dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn ein Artikel nicht eintrifft, ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder es ein Problem mit der Rückerstattung für eine Rückgabe gibt.
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Verstehe die Frage nicht. Warum sollte es denn eine solche geben?

Es gibt doch schon genug Instanzen. Das BVerfG kümmert sich um verfassungsrechtliche Fragen. Sagen wir es gibt eine Straftat, die wird abgeurteilt und nun sagt derjenige es verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot. Dann kann er vors BVerfG. Dann wird die verfassungsrechtliche Komponente geprüft, nicht ob er die Straftat begangen hat.

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Ich brauche zivilrechtlichen Rat?

Die hilfreichste Antwort erhält den Stern. Folgendes Problem: Letzte Woche war ich einkaufen und als ich zurückkam und meine Wohnungstür öffnete und die Einkäufe reintrug, habe ich meinen Schlüssel vor lauter Eile vor meiner Haustüre (Mietwohnung) stecken lassen. Ich war in meiner Wohnung, der Schlüssel hang draußen.

Ich habe (unbemerkt, dass mein Schlüssel draußen hang) einen Mittagsschlaf gehalten, weil es so furchtbar heiß war und ich nicht mehr konnte. In dieser Zeit soll angeblich ein Nachbar, zusammen mit dem Hausmeister bei mir erfolgslos geklingelt haben.

Sie haben meinen Schlüssel draußen abgehängt und in den Hausmeister-Briefkasten geworfen. Als ich dann los musste und meinen Schlüssel suchte, sah ich an meiner Haustüre einen Zettel kleben, dass ich den Hausmeister anrufen solle.

Das habe ich gemacht und über Umwege kam ich am Telefon zu einem anderen Hausmeister in meinem Haus, dem ich die Situation geschildert habe. Er wollte eigentlich nicht kommen, erklärte sich dann aber bereit mir den Briefkasten im Haus freundlicherweise zu öffnen.

Nun habe ich unerwartet von diesem eine Rechnung in Höhe von 35€ bekommen, für eine angebliche Notöffnung meiner Wohnungstür. Weder war meine Wohnungstür verschlossen, noch war es eine Notöffnung. Als Student ist diese Summe zwar nicht existenziell, aber schon erheblich, da ich nur Bafög habe.

Deswegen würde mich interessieren, ob ich Widerspruch einlegen kann. Gibt es hier zufällig ein paar Zivilrechtler, die mir weiterhelfen können? Ich bin für jeden Rat dankbar.

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Ist schon in Ordnung. Das ist keine Tätigkeit, die zur Erfüllung des Mietvertrages vom Vermieter geleistet werden muss. Das Problem beginnt bei dir und führt dann kausal zu der Öffnung. Das ist praktisch die Wegpauschale und Arbeitslohn. Muss man nicht erheben, kann man aber.

Anspruch wäre hier wohl - so sieht es aus - ein vertraglicher Schadensersatz. Weil der Hausmeister mit Sicherheit eine Rechnung an den Vermieter sendet. Der Schaden ist von dir zu vertreten und auch angemessen. Die Pflichtverletzung ist hier auf den Schlüssel aufzupassen.

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Unitymedia "Pauschale" für 300€?

Hallo liebe Community,
letzte Woche habe ich über Check-24 einen Unitiymedia Vertrag gefunden, der DSL, Kabelfernsehen und Festnetz beinhaltet. Nach einigen Telefonaten war auch alles schnell geregelt. Den Telekomvertrag kann ich sogar noch rechtzeitig kündigen. Das ganze ist für eine Bekannte und ich kümmere mich um die Angelegenheit.

Nun habe ich einen Anruf von Unitymedia bekommen, um darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, dass ich einmalig eine Art Pauschale von 300€ bezahlen müsste, bevor der Vertrag weiter verarbeitet werden kann. Nach der Frage, wie so eine Summe zustande kommen kann, meinte die Dame, dass der Familienname schon irgendwo eingetragen wäre und aus Sicherheitsgründen/ Datenschutzgründen könne sie mir nicht mehr sagen. Wenn die 300€ bezahlt werden, geht das ganze mit dem Vertrag weiter und wenn wir den Vertrag mal kündigen sollten, kriegen wir diese 300€ zurück.

Da meine Bekannte aber zur Zeit nicht das Geld hat und sich diese 300€ auch nicht mal eben leisten kann, habe ich dies erwähnt und sie bot mir dann das Angebot an, dass wir den Vertrag wechseln. Dann hätten wir nur noch Festznetz und DSL und müssten diese einmalige Pauschale von 70€ bezahlen, was schon mal um einiges einfacher wäre.

Mir kommt immer noch nicht in den Sinn, wie diese Pauschale zusammen kommt und musstet ihr diese auch bezahlen, als ihr einen Vertrag bei Unitymedia abgeschlossen habt? Wie kann ich nun am besten vorgehen? Lieber bei einem anderen Anbieter suchen?

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Ich habe mir mal die AGB - von Unitymedia angesehen.

6.6 In jedem Fall des Zahlungsverzugs, bei ungewöhnlich hohem Verbrauch oder bei Verschlechterung der Bonität des Kunden ist der Kabelnetzbetreiber zu einer neuerlichen Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden gemäß den Hinweisen zum Datenschutz berechtigt. Ergeben sich sodann Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, kann der Kabelnetzbetreiber entsprechende Sicherheitsleistung fordern. 

Es wurde hier schon vermutet, dass die Zahlung durch eine schlechte Bonität hervorgerufen wurde.

12.2 Eine gezahlte Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und verbleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bei dem Kabelnetzbetreiber und darüber hinaus bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Kabelnetzbetreiber. Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaig aufgelaufene Zahlungsrückstände mit der Sicherheitsleistung zu verrechnen.

Darunter fällt beispielsweise auch der Rückversand der geliehenen Hardware.

Da die 300€ allein für die Serviceleistung als Sicherheit ziemlich hoch wären - ein üblicher Vertrag 3-Play liegt hier aktuell bei 24.99€ was 700€ in 24 Monaten machen würde - gehe ich davon aus, dass sich die hohe Sicherheitsleistung auf die Hardware bezieht. Soweit ich das sehe wird ein Router und ein TV Receiver bereitgestellt.

Fragen - und das deckt sich dann mit dem neuerlichen Angebot - könnte man ob man nicht eigene Hardware kauft und einsetzt; entsprechend dann die Sicherheitsleistungen entfallen oder sich deutlich reduzieren. Bei eBay wird es mit Sicherheit gebrauchte Hardware geben, ob die technisch kompatibel ist, habe ich nicht geprüft.

Alternativ bleibt natürlich immer noch ein anderer Vertrag oder ein anderer Anbieter. Wie dies branchenweit mit Sicherheitsleistungen gehandhabt wird ist mir unbekannt.

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Was genau ist denn angezeigt worden und Gegenstand der Ermittlung? Gehen wir nun hier von dem Tatbestand aus § 184b StGB aus, so muss es sich bei Darstellungen um ein Kind handeln.

Da das Mädchen objektiv zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt war, ist dieser Punkt ohne weiteres erfüllt; ob sich das Kind als älter ausgegeben hat ist dabei unerheblich, sonst würde die Strafvorschrift durch einen - windigen - Täter schnell ins leere laufen; so die ständige Rechtsprechung des BGH.

Beispiel:

Täter: Hallo, du bist 15 Jahre richtig?

Da selbst der § 184b StGB mehrere Tatvarianten enthält - eine davon das konsumieren - kann immerhin in diesem Zusammenhang der Vorsatz entfallen.

In jedem Fall würde zumindest der Auffangtatbestand des Besitzes kinderpornographischer Schriften greifen, da du diese Bilder auf dem Handy gespeichert - sie zumindest aber im Chat unter Medien gespeichert sind - hast.

Das du es nicht wusstest und selber nur etwas älter warst, wird dann in der Strafzumessung berücksichtigt. Vermutlich würde man es hier durch den resozialisierenden Charakter des Jugendstrafrechts bei einer Verwarnung belassen und einem Normerklärenden Gespräch. Was für mich - so wie ich es bisher verstand - zur Besserung führen sollte, da die Ermittlungen vermutlich erheblichen Eindruck erweckt haben. Dir sollte nur fortan klar sein, dass diese Art der Chats - mit fremden - zu meiden sind.

Sozialstunden oder ähnliches haben hier keine erhebliche erzieherische Wirkung; zumindest in meinen Augen ist das Gespräch zweckdienlicher und kommt ohne Hauptverhandlung aus, Geldstrafe gibt es ohnehin nicht.

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