Die hilfreichste Antwort erhält den Stern. Folgendes Problem: Letzte Woche war ich einkaufen und als ich zurückkam und meine Wohnungstür öffnete und die Einkäufe reintrug, habe ich meinen Schlüssel vor lauter Eile vor meiner Haustüre (Mietwohnung) stecken lassen. Ich war in meiner Wohnung, der Schlüssel hang draußen.
Ich habe (unbemerkt, dass mein Schlüssel draußen hang) einen Mittagsschlaf gehalten, weil es so furchtbar heiß war und ich nicht mehr konnte. In dieser Zeit soll angeblich ein Nachbar, zusammen mit dem Hausmeister bei mir erfolgslos geklingelt haben.
Sie haben meinen Schlüssel draußen abgehängt und in den Hausmeister-Briefkasten geworfen. Als ich dann los musste und meinen Schlüssel suchte, sah ich an meiner Haustüre einen Zettel kleben, dass ich den Hausmeister anrufen solle.
Das habe ich gemacht und über Umwege kam ich am Telefon zu einem anderen Hausmeister in meinem Haus, dem ich die Situation geschildert habe. Er wollte eigentlich nicht kommen, erklärte sich dann aber bereit mir den Briefkasten im Haus freundlicherweise zu öffnen.
Nun habe ich unerwartet von diesem eine Rechnung in Höhe von 35€ bekommen, für eine angebliche Notöffnung meiner Wohnungstür. Weder war meine Wohnungstür verschlossen, noch war es eine Notöffnung. Als Student ist diese Summe zwar nicht existenziell, aber schon erheblich, da ich nur Bafög habe.
Deswegen würde mich interessieren, ob ich Widerspruch einlegen kann. Gibt es hier zufällig ein paar Zivilrechtler, die mir weiterhelfen können? Ich bin für jeden Rat dankbar.