Nein, das ist nicht strafbar. Der Konsum ist erlaubt, und bis zu der Grenze von 3g wird das als Eigenbedarf gewertet, heißt die Justiz geht nicht von einem Weiterverkauf aus.Mit nem Tütchen würd' ich aber trotzdem nicht vor der Polizei rumwedeln;)

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Ich denke auch,dass du zur Suchtberatung gehen solltest,denn die können bei sowas am besten weiterhelfen.und die haben schweigepflicht,das ist wirklich vorteilhaft(: und auch Gras kann süchtig machen.Psychisch zwar nur,aber es ist definitiv eine Abhängigleit.Manche kommen von sowas besser weg als andere.

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