Hallo! Ich habe mit meinem langjährigen Arbeitgeber (15 Jahre Betriebszugehörigkeit) einen Aufhebungsvertrag gemacht um mich neu zu orientieren. Nach wenigen Wochen (4) habe ich festgestellt, dass mein neuer Job nichts für mich ist. Daraufhin konnte ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Ist es hier möglich, die Betriebszugehörigkeit von vorher anrechnen zu können nach 4 Wochen Pause? Und wenn ja, ist dies belegbar?

Danke im Voraus!!!:-)