Hey freeElla,

also, auch bei G8 ist es grundsätzlich möglich ein halbes bis max. ganzes Jahr ins Ausland zu gehen. Wie aus dem unten aufgeführten Link hervorgeht, wird man in einem solchen Fall gemäß § 43 Abs. 3 SchulG beurlaubt. Nach deiner Rückkehr wird die Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde, wobei das zweite Jahr der Qualifikationsphase nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden kann. Das Latinum bspw. kann dir ebenso wie es schon bei G9 der Fall war, vorverliehen werden. Es kommt hierbei natürlich - wie so oft - auf deinen Leistungsstand an.

Folgender Link wird voraussichtlich alle weiteren Unklarheiten beseitigen:

1.) Regelungen für G8 in NRW:

http://www.rotary1810.de/bonn_rheinbach/03_projekte/Schueleraustausch/Archiv2010_2011/20101115_Schulische_Regelungen_im_Auslandsjahr.pdf

Am Besten redest Du jedoch mit deinem Klassenlehrer, der Dir schulintern definitiv klarer weiterhelfen kann, als wir es über diese Plattform können. Ihr solltet nebenbei aber auch eine Infoveranstaltung an der Schule haben, die sich explizit auf alles rund um das Thema "Auslandsaufenthalt für G8" dreht. Also einfach mal nachfragen :)

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Groß. Zumindest, wenn Du sowas schreiben willst wie:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mitteilung vom xyz (...).

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