Hallo, ich habe im März diesen Jahres einen gebrauchten Ford Mondeo gekauft.
Nach ca. 6 Wochen rollte mir der Wagen an einer schrägen Parklücke weg, da die Handbremse
überhaupt nicht angezogen hat. Ist aber zum Glück nix passiert. Da der Wagen sonst auf einem gerade Grundstück steht, ist mir dieser Mangel der Handbremse leider nicht eher aufgefallen. Ich habe die Handbremse in einer Ford Werkstatt umgehend reparieren lassen.
Nun meine Frage: Kann ich dies beim Autohändler, bei dem ich das Fahrzeug erworben haben,
geltend machen und die Reparaturkosten zurück verlangen, da dies in die Gewährleistung fällt?
Oder hätte ich mit der defekten Handbremse zum Autohändler fahren müssen?