Meine 15jährige Tochter stand ab 20 Uhr am Bahnhof und wartete bis 21.41 Uhr auf ihren Zug nachhause. 3Züge, welche fahren sollten, sind nicht eingetroffen. Ich habe ihr dann gesagt, sie möchte ein Taxi nehmen, um dann auf jeden Fall vor 23 Uhr zuhause zu sein.

Sie war dann um 22.30 Uhr zuhause und ich habe den Taxifahrer entlohnt.

Habe ich einen Erstattungsanspruch bei der Deutschen Bahn?