Antwort
Mit 12 Jahren gilt es laut Gesetz in Deutschland noch als Kinderarbeit.
Wenn du 13 bist kannst du kleinen Nebenjobs wie z. B. Zeitungen austragen oder Babysitten nachgehen.
Dafür müssen deine Eltern dem Nebenjob zustimmen und bestimmte Richtlinien zur Arbeitszeit etc eingehalten werden.