Antwort
Gerade bei der Bundespolizei angerufen. Die Verurteilung spielt keine Rolle! Strafe zu gering, ich war geständig und habe reue gezeigt. Sobald man zu den Einstellungsgtets eingeladen wird, ist eine Bejahung der vorherigen Ereignisse bereits geschehen, sprich es wurde bereits in die Akte gesehen. Ich bin dann wie jeder andere Bewerber, werde am Ende auch verbeamtet. Angenehmen Tag noch :)