Vielen Dank für die ausführliche Antwort. :D
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Vielleicht solltest du an dir arbeiten. Was du schreibst ist nämlich wirklich oberdämlich.
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Doch kann man schon sagen
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Spar dir deine dummen und unnötigen Antworten
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Alles lächerlich was hier steht: YouTube und Twitch sind ein Gewerbe, das heißt sie erzielen Einkünfte nach §15 EStG. Freiberufler und ähnliche Berufe sind ausschließlich die Katalogberufe die in §18 (1) EStG stehen.
Das ein Gewerbe vorliegt hat folgende Voraussetzungen:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerziehlungsabsicht
- Dauerhaftigkeit
- keine Einkünfte nach §13 EStG
- keine Einkünfte nach §18 EStG
YouTube und Twitch würden als freiberufliche Tätigkeit zählen, wenn es in Deutschland als künstlerischer Beruf zählen würde, wegen Erstellung von Videos etc. dies ist aber momentan Stand 2018 nicht der Fall.
Es kommt nicht drauf an wieviele Aufrufe man hat. Und es gibt auch keine Sonderfälle