bin aus meiner Wohnung im September ausgezogen und die Wohnungsübergabe steht an. In meinem mietvertrag steht dazu folgendes:
- die vermieteten Räume sind nicht frisch renoviert
der Mieter ist verpflichtet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist , ohne gesonderte Aufforderung die nachstehend aufgeführten Schönheitsreperaturen regelmäßig während der Mietzeit durchzuführen. (Bad, Küche, Dusche etc. ) aller 3 Jahre Wohn und Schlafrüume alle 5 Jahre. Muss ich beim Auszug die Wohnung weißen??