Welche Bedeutung hat die CO2-Steuer für alte Autos (Zulassung vor 1.07.2009)? Vorerst keine. Ältere Autos werden wie bisher nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert. Erst ab 2013 werden Altautos auch nach CO2-Ausstoß besteuert.

Welche Auswirkungen hat die CO2-Steuer auf Autos mit Gas- oder Elektroantrieb? Für Autos mit Gasantrieb zählt der gleiche Sockelanteil wie für Autos mit Benzinmotoren (Zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum). Der CO2-Ausstoß nach Herstellerangeben wird als Berechnungsgrundlage verwendet. Jedes Gramm CO2-Ausstoß über 120 g/km kostet zwei Euro. Für Elektroautos gilt eine CO2-Steuer natürlich nicht. E-Autos werden wie bisher nach Gewicht besteuert. Die ersten fünf Jahre im Leben eines Elektroautos sind sogar steuerfrei.

Welchen CO2-Ausstoß hat mein Auto? Wie kann ich das berechnen? Sie finden auf dieser Seite einen CO2-Steuer Rechner, mit dessen Hilfe Sie unter Eingabe des Durchschnittsverbrauchs (Liter pro 100 Kilometer) den CO2-Ausstoß Ihres Fahrzeugs erfahren können.

Warum ist der Sockelbetrag bei Diesel höher als bei Benzinmotoren? Autos mit Dieselmotoren werden auch in der herkömmlichen Kfz-Steuer (nach Hubraum und Schadstoffklasse) höher besteuert, um den niedrigeren Mineralölsteuersatz des Treibstoffs auszugleichen. Daran ändert sich mit der neuen CO2-Steuer nichts. Um diesen Vorteil gegenüber Benzinautos auszugleichen wurde der Sockelbetrag für Autos mit Dieselmotoren höher angesetzt. Lange hat es gedauert, doch nun konnte sich die Regierung endlich auf die gesetzlichen Regelungen zur Reform der Kfz Steuer einigen. Ab dem 01.07.2009 ist die bisherige nur am Hubraum der Autos orientierte Kfz Steuer für neu zugelassene Autos Geschichte. Ersetzt wird sie durch eine Steuer, die sich zusätzlich am CO2-AUsstoß des Autos orientiert.

Die neue Kfz Steuer errechnet sich somit aus einem Grundbetrag (auch Sockelbetrag genannt), bei dem pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel fällig werden. Darüber hinaus werden künftig auch die Schadstoffemissionen in die Berechnung der Pkw Steuer einfließen. Für Autos mit Emissionswerten jenseits eines Grenzwertes müssen pro überschüssiges Gramm CO2 je Kilometer weitere 2 Euro veranschlagt. Dieser Schwellenwert liegt in den Jahren 2010 und 2011 bei 120 Gramm CO2, 2012 und 2013 bei 110 Gramm und ab 2014 bei 95 Gramm. Fahrer von besonders spritsparende Autos, die somit auch einen geringen CO2-Ausstoß unterhalb des Grenzwertes vorweisen können, werden also tendenziell entlastet. SUVs und große Limousinen mit großem Hubraum und großem Verbrauch können dagegen deutlich teurer werden.

Für Besitzer von Altfahrzeugen ändert sich allerdings zunächst nichts. Über die Übergangsregelungen für derzeit zugelassene Fahrzeuge sind momentan noch verbindlichen Details bekannt.

Nachdem nun endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KFZ Steuerreform gegeben sind, lässt sich auch vernünftig kalkulieren, wieviel Steuern in Zukunft für Neuwagen zu bezahlen sind. Diese Möglichkeit bietet das Tool zur Berechnung der Kfz Steuer. Hiermit können Sie die anfallende Besteuerung Ihres Neuwagens errechnen. http://www.co2-steuer.info/co2-rechner-berechnung-der-individuellen-co2-steuer.php

...zur Antwort

Hier ist ein Tool, auch für Vista: Download: http://www.chip.de/downloads/Audacity_13011875.html Audacity ist ein Gratis-Tonstudio zum Aufnehmen, Bearbeiten und Abspielen von Audio-Dateien.

Audacity ist ein kostenloser Audio-Editor, der mit den bekanntesten Audio-Formaten zurecht kommt (MP3, Ogg/Vorbis, WAV, MIDI, AIFF). Sie können Musikstücke mixen, Klangeffekte hinzufügen oder die Geschwindigkeit beim Abspielen verändern.

Die Aufnahmefunktion erlaubt es, sämtliche Audio-Signale festzuhalten und auf der Festplatte abzuspeichern. Dank dem mitgelieferten Lärm- und Rauschfilter können etwaige Störungen rasch herausgefiltert werden.

Im Vergleich zur aktuellen Finalversion bietet diese Beta zahlreiche neue Funktionen. So werden nun mehrere Clips in einer Tonspur unterstützt.

Weitere Neuerungen der Version 1.3:

* Verbesserte Textinformationen
* Neue Auswahlleiste
* Einfacheres Expandieren einer Tonspur
* VAMP Audio-Analyse-Plug-ins sind kompatibel
...zur Antwort

http://www.gymnasium-barntrup.de/re/naturfrm.html

...zur Antwort

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen (durch Gericht, Verwaltungsbehörde) ist der Führerschein ungültig. Er muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 15 c StVZO) wie für die Ersterteilung. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Ist z.B. nach einem Alkoholdelikt ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) fällig, muss mit einer wenigstens dreimonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Wenn die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen war, muss eine neue theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Der Besuch der Fahrschule ist dann notwendig.

...zur Antwort

Nein, niemand kann seinen Namen ändern lassen, nur weil ihm dieser nicht gefällt. Das müssen Namen sein, die zur Diskriminierung z.B. führen können, usw. Siehe NamÄndG (Namensänderungsgesetz). §2 (1) Für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag; ein Vormund, Pfleger oder Betreuer bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Für eine geschäftsfähige Person, für die in dieser Angelegenheit ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeordnet ist, stellt der Betreuer den Antrag; er bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. (2) Das Vormundschaftsgericht hat den Antragsteller in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1, wenn er als beschränkt Geschäftsfähiger das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, sowie in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 zu dem Antrag zu hören. §3 (1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. (2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden. Siehe diesen ausführlichen Link zum Namensänderungsgesetz mit den dazugehörigen Voraussetzungen und Verfahrensweg. http://www.service-bw.de/servlet/PB/-s/30ict0y29vbcrqjpw114nc0ev1b3cfgy/menu/1122396l1pcontright/index.html?verfahrensID=777563

...zur Antwort

Der Vermieter hätte Dich erstmal aufklären müssen, das Du diese Arbeiten tätigen musst und Dir eine angemessene Frist einräumen müssen. Fehler des Vermieters. Besenrein ist besenrein. Wie hier beschrieben, was dazu im Mietvertrag stehen muss. Schönheitsreparaturen machen heutzutage einen Großteil der Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter aus. Insbesondere kommt es nach Auszug des Mieters bei Mietende oft zu kostspieligen Prozessen, bei denen der Vermieter nicht selten behauptet, die herausgegebene Wohnung sei in einem verwahrlosten und stark renovierungsbedürftigen Zustand. An Instandhaltungs- bzw. Renovierungskosten werden nicht selten Beträge über 5.000,- EUR geltend gemacht. Ferner wird behauptet, die Wohnung sei bis zum Abschluss der eigentlich vom Mieter geschuldeten aber vom Vermieter durchgeführten Arbeiten nicht zu vermieten gewesen, sodass zum Renovierungsaufwand zusätzlich eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ursprünglichen Miete verlangt wird (§ 546a BGB). Weiter hinzukommen können die Kosten der Ermittlung des Renovierungsaufwandes. Mieter und Vermieter können sich daher sehr schnell in einem kostenträchtigen Mietprozess wieder finden, der für beide Seiten ein erhebliches wirtschaftliches Risiko in sich birgt. Der Mieter schuldet dem Vermieter Schadensersatz nach § 326 BGB, wenn er mit der Ausführung der Schönheitsreparaturen in Verzug ist und dem Mieter durch den Vermieter eine angemessene Nachfrist zur Durchführung der konkret aufgelisteten Arbeiten gesetzt worden ist, verbunden mit der Androhung, nach Fristablauf keine Arbeiten vom Mieter mehr anzunehmen und anstatt dessen, Schadensersatz zu verlangen und der Mieter nicht innerhalb dieser Nachfrist die Schönheitsreparaturen ausführt. Im Mietvertrag muss die klare Verpflichtung (!) des Mieters enthalten sein, Schönheitsreparaturen in einem bestimmten Turnus zu veranlassen. Vorsicht: Die Formulierung "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen" sagt nur aus, dass der Mieter für die Kosten aufzukommen hat, falls tatsächlich einmal solche Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Eine Verpflichtung hingegen ist aus einer solchen Formulierung nicht abzuleiten. Also: Klar und eindeutig formulieren. Im Mietvertrag muss auch die Frage geregelt sein, wer für die Renovierung der Wohnung nach dem Auszug des Mieters verantwortlich ist. Es empfiehlt sich, in dieser Hinsicht einen klaren Passus in den Vertrag aufzunehmen ("Der Mieter verpflichtet sich, am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung zu renovieren. Diese Renovierungsarbeiten umfassen: ...."). Fehlt eine solche Vereinbarung, gehen die Renovierungsmaßnahmen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, der neue Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen. Hier auch noch etwas zu Deinem Problem: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/news/news/ubergabe-besenrein-mieter-muss-nicht-renovieren.html

...zur Antwort

Der Artikel 16a des Grundgesetzes gewährt politisch Verfolgten Asyl. Flüchtlinge müssen in Deutschland einen Asylantrag stellen, damit ihr Recht auf Aufenthalt geklärt werden kann. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden. Seit 1993 können sich Flüchtlinge, die über einen sicheren Drittstaat (alle Nachbarländer) nach Deutschland eingereist sind, durch die Asylrechtsänderung nicht mehr auf Artikel 16a des Grundgesetzes berufen. Auf das Asylrecht kann sich nur berufen, wer direkt aus einem Verfolgerland über Luft oder Meer nach Deutschland eingereist ist. Wenn Deutschland nachweisen kann, aus welchem Land die Flüchtlinge eingereist sind, werden sie dorthin abgeschoben (Dublin-Abkommen). Ist dies nicht nachweisbar, wird ein Asylverfahren durchgeführt. Dabei kann den Menschen im Falle politischer Verfolgung nur mehr ein Abschiebungshindernis nach der Genfer Konvention zuerkannt werden, kein Asyl. Tatsächlich ist der Asylbewerberrückgang darauf zurückzuführen, dass Menschen die Flucht nach Deutschland aufgrund der Abschottung Europas nicht mehr gelingt. Es gibt faktisch keinen legalen Weg für Flüchtlinge, um legal politisches Asyl in Deutschland zu beantragen. In der Regel kommen sie nur mit Hilfe organisierter Fluchthelfer (Schlepper, Schleuser) illegal nach Deutschland.

...zur Antwort

Leg Dir auf einem USB-Stick das Programm Stinger an. Regelmäßig aktualisieren nicht vergessen. Dies ist kein Antivirenprogramm. Dieses Gratis Tool löscht die gefährlichsten Würmer, Trojaner und Viren wenn der PC infiziert ist. Denn manchmal "rutscht" auch was durch das Antivirenprogramm, u.a., weil es ein ganz neuer ist und die Heureka es noch nicht erkannt hat, falsche Einstellungen im Programm oder auch nicht regelmäßig gewartet.

...zur Antwort

Du öffnest Deinen Arbeitsplatz, klickst links auf Systeminformationen anzeigen. Dort sich Du unter dem Button Allgemein erstmal was zu Deinem Prozessor. Dann gehst Du auf Hardware und dort auf Gerätemanager. Dort siehst Du Deine gesamte Hardware, jeweils anklicken und Du erhälst die genaue Information dazu.

...zur Antwort

Die Auslöse ist als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen.

Mit der Zahlung einer Auslöse soll berufsbedingter Aufwand für Verpflegung und Übernachtung (z.B. bei Berufskraftfahrern) abgedeckt werden, sie dient somit überwiegend dem gleichen Zweck wie das Arbeitslosengeld II. Daher ist die Auslöse als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen. Sofern die Auslöse dazu dient, einen Mehraufwand auszugleichen, wird dieser Zweckbestimmung dadurch Rechnung getragen, dass vom Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen + Auslöse; netto) – neben den weiteren Absetzbeträgen des § 11 SGB II - alle berufsbedingten Mehraufwendungen als Werbungskosten gem. § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II in Abzug gebracht werden können. In Betracht kommen

• Übernachtungskosten, • Verpflegungsmehraufwand (pauschal 6 € bei mindestens 12-stündiger Abwesenheit - § 6 Abs. 3 ALG II-V), • Aufwendungen zur Körperpflege bei Nutzung öffentlicher Einrichtungen auf Autobahnrastplätzen, • Sonstige Mehraufwendungen, die bei Ausübung der Beschäftigung am Wohnort nicht entstünden.

Die Tatsache, dass Spesen nach § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein können, steht der Berücksichtigung als Einkommen nicht entgegen. Denn im Steuerrecht werden Einnahmen aus ganz unterschiedlichen Gründen privilegiert (z.B. haushaltspolitische, lenkungspolitische oder umweltpolitische Gründe).

Die entstandenen Aufwendungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen, je nach Art der Ausgaben reicht es aus, wenn der Kunde diese glaubhaft erklärt (z.B. Auflistung mit Datum). Die Auslöse ist bei der Berechnung des Freibetrages für Erwerbstätige nach § 30 SGB II einzubeziehen (brutto = netto).

...zur Antwort

Bevor Du hier zahlreiche Ratschläge bekommst, das kann nur ein Arzt abklären. Für Rückenschmerzen kommen hunderte von Ursachen in Betracht.

...zur Antwort

Telefonisch Rücksprache nehmen, das der gelieferte Artikel nicht Deiner Bestellung entspricht. Du kannst es abholen lassen, oder aber auch, wenn es sich um "die" Versandhäuser handelt in Deinem Wohnort im Shop abgeben.

...zur Antwort

Anscheinend hast Du zu viel Zeit, die Du nötiger nutzen könntest um Dir richtiges Allgemeinwissen anzueignen, vo allem die Rechtschreibung. Nach Deinen gegebenen Antworten zu den lapidaren Fragen, muss ich sagen, das dazu kein Superwissen vorhanden sein muss. Geschmäcker sind nun mal verschieden, und jeder hat seine eigenen Lebenserfahrungen. Ich würde Dir auch empfehlen keine weiteren "Tipps" zu äußern, mit denen man strafrechtlich kollidieren könnte. Du hast ein Problem mit Deinem Selbstwertgefühl, welches sich hier in Affekthascherei äußert.

...zur Antwort

Es geht auch mit einem "normalen" Sparbuch wie monja1995 schon schrieb: Der Mieter händigt dem Vermieter ein Sparbuch aus, welches einen Sperrvermerk enthält. Der Sperrvermerk dient dazu, dass jede Mietpartei nur mit Zustimmung der anderen über das Guthaben auf dem Sparbuch verfügen kann. Dadurch ist ein unzulässiger Zugriff beider Seiten auf die Mietsicherheit gewährleistet. zu all diesen Varianten kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern.

...zur Antwort

Mieter und Vermieter können grundsätzlich frei entscheiden, welche Form einer Mietsicherheit sie vereinbaren. Die ausdrücklich im Gesetz geregelte Variante ist die so genannte Barkaution; anderen Kautionsformen zuzustimmen ist der Vermieter nicht verpflichtet. Mietkautionskonten werden in der Regel als Spareinlage geführt und die Ausgabe von Sparurkunden bringt für Kreditinstitute meist einen verhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand mit sich. Viele Banken und Sparkassen berechnen daher für diese Leistung eine Kontoeröffnungsgebühr. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind laut einigen Gerichtsurteilen (LG München I, WM 97, S. 612; AG Hamburg, WM 90, 426) unwirksam.

...zur Antwort

Bei Open Office heißt das Fontwork Gallery. Du gehst oben links auf das Symbol neben dem Fernglas. Das Symbol ist ein Stift mit Linie. Wenn Du daruf klickst öffnet sich unten eine weitere Symbolleiste. Dort klickst Du auf den Bilderrahmen mit dem A. Und schon ist es da.

...zur Antwort

ganz einfach runterladen, installieren, fertig? weit gefehlt, ganz weit gefehlt, so einfach ist es denn doch nicht. schließlich ist die datei, die man bekommt, kein installtionsprogramm, sondern ein archiv. ganz ähnlich wie *.zip- oder *.tar.gz-dateien, nur, dass das format mittlerweile veraltet ist.ganz einfach: der mac kann mit dem dateitypen nichts (mehr) anfangen. wahrscheinlich wurde das programm zum entpacken früher mitgliefert. ist dann irgendwann kommerziell geworden, bzw. zu teuer, und durfte demnach nicht mehr mit dem system ausgeliefert werden aber an sich auch keine große überraschung logisch, schließlich ist die datei für die mac version 8.6 gedacht. mittlerweile sind wir bei 10.5 angekommen. viele programme für windows 3.11 funktionieren auf windows XP auch nicht mehr richtig, bzw. gar nicht mehr. du brauchst eine software die das archiv entpacken kann. man kann sich die originalsoftware runterladen (30-tage testversion). aber wozu den rechner mit versuchssoftware vermüllen, wenns auch mit freeware geht... darum würde ich "the unarchiver" (http://the-unarchiver.softonic.de/mac) nutzen. wenn man das heruntergeladen hat, hat man eine *.zip-datei, sprich ein archiv. nach dem entpacken (doppelklick sollte reichen), hat man programm selber vor der nase. einfach doppelt anklicken (sprich ausführen) und konfigurieren. es muss nur ein haken bei "StuffIt Archive" gesetzt werden. danach kann man doppelt auf die *.sit-datei klicken. und man bekommt einen icq installer. kleine alternative am rande: auf adiumx.com gibt es die software adium. die kommt als *.dmg datei daher. einfach doppelt anklicken, tun was beschrieben wird (in der regel nur in den programme-ordner kopieren), fertig. die software kann neben icq ein paar weitere protokolle, wei yahoo, google-talk, msn etc. solche multi messenger haben den vorteil, dass man nur einen für mehrere netzwerke braucht.

...zur Antwort

Aus dem Internet Bilder für ein Poster verwenden, halte ich für ausgeschlossen. Du kannst Dir bei jedem Bild im Internet die Auflösung anzeigen. Diese sind jeweils sehr gering. Erstens zum uploaden wegen der Datenmenge und zweitens, ganz einfach gesagt, das man sie so zu nichts verwenden kann. Alleine bei einem guten Foto benötigst Du mindesten 1 MB. Größer ist immer besser für die Qualität. Hier sind ein paar Beispiele für verschiedene Größen: Material: Fotopapier Formate: 20 x 30 cm, 30 x 45 cm, 40 x 60 cm, 50 x 75 cm Empfohlene Auflösung:: Für 20 x 30 cm: 2.400 x 1.600 Pixel (3 Megapixel); für 30 x 45 cm: 2.400 x 1.600 Pixel (3 Megapixel); für 40 x 60 cm: 3.200 x 1.600 Pixel (4 Megapixel); für 50 x 75 cm: 4.000 x 6.000 Pixel (6 Megapixel)

...zur Antwort

Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt? Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in ambulanter oder stationärer Form in Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.

Das sind betriebliche oder überbetriebliche Stätten, in denen berufsbezogenes Wissen vermittelt wird.

Grundsätzlich sind für die Weitergabe der für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendigen Kenntnisse zum Beispiel betriebliche Ausbildungsbereiche, Fachschulen, fachkundige private Bildungsträger sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (§ 35 SGB IX, zum Beispiel Berufsförderungswerke) geeignet. Letztere werden in Anspruch genommen, soweit Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Rehabilitationserfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. Dazu gehören zum Beispiel umfassende medizinische und psychologische Betreuung sowie ein behindertengerechtes Lernumfeld.

§ 35 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

(1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, soweit Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. Die Einrichtung muss

  1. nach Dauer, Inhalt und Gestaltung der Leistungen, Unterrichtsmethode, Ausbildung und Berufserfahrung der Leitung und der Lehrkräfte sowie der Ausgestaltung der Fachdienste eine erfolgreiche Ausführung der Leistung erwarten lassen,

  2. angemessene Teilnahmebedingungen bieten und behinderungsgerecht sein, insbesondere auch die Beachtung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gewährleisten,

  3. den Teilnehmenden und den von ihnen zu wählenden Vertretungen angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausführung der Leistungen bieten sowie

  4. die Leistung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere zu angemessenen Vergütungssätzen, ausführen.

Die zuständigen Rehabilitationsträger vereinbaren hierüber gemeinsame Empfehlungen nach den §§ 13 und 20.

(2) Werden Leistungen zur beruflichen Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, sollen die Einrichtungen bei Eignung der behinderten Menschen darauf hinwirken, dass Teile dieser Ausbildung auch in Betrieben und Dienststellen durchgeführt werden. Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation unterstützen die Arbeitgeber bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Betreuung der auszubildenden behinderten Jugendlichen.

...zur Antwort