Antwort
Hat sich erledigt. Ich habe es herausgefunden.wenn der Steuerbescheid verwendet wird. Wird hier die Summe alles Eiinnahmen verwendet. Wozu auch die Witwenrente zählt. Aber vor Abzug aller Sonderausgaben und Freibeträge. Da dieser Betrag meist höher liegt als das Jahresbruttogehalt. Ist es sinnvoller dieses anrechnen zu lassen.