Du hast den Fall mit den Pferden oder? Hatte das im März im Staatsexamen haha. Interessanterweise kannte ich den Fall schon vorher.
Ganz allgemein 93 BGB will die Einheit einer Sache erhalten. Wird ein Teil in eine andere eingefügt, so erlöscht die Sonderrechtsfähigkeit der eingesetzten Sache, sie verliert also Ihre rechtliche Selbstständigkeit. Siehe 946 ff. BGB.
Bezüglich der Pferde habe ich es mit dem Boden verglichen, der Wille des Gesetzgebers ist dahingehend auszulegen, dass der Boden als solcher stets Hauptsache ist. Mit einsetzen einer anderen Sache, wird diese Bestandteil des Grundstücks (z.B. Samen).
Ähnlich mit dem Pferd, ist objektiv gesehen als Hauptsache anzusehen, der Embryo ist nicht Selbstständig und vollständig von der Leihmutter abhängig (ähnlich wie ein Samen im Boden), dabei ist irrelevant, ob nun der Samen bzw. hier der Embryo teurer ist als die Leihmutter/ Grundstück. Es ist eine objektive Betrachtung vorzunehmen.
Müsstest noch ansprechen, ob die Einsetzung des Embryos als Scheinbestandteil angesehen werden kann (95 BGB analog), was du wegen der Einnistung aber verneinst.
Lies dazu bitte den BGH-Fall, die nehmen auch auf historische Quellen Bezug.
Viel Erfolg beim Fall!