Ok danke. Weiß zwar nicht was der Unterton am Ende soll aber trotzdem danke. Und nein, ich schau mir dass nicht näher als nötig an, weil ich damit gerechnet habe man fragt mich mal. Da ich gerade mein Zweitstudium abschließe (und ja ich habe einen M.A. im Öffentlichen Recht, arbeite damit aber nicht wie ein Anwalt)Man kann auch ohne Hintertöne als Buddhist antworten geben. Ich hab dir nichts getan 😉 dass scheint allgemein so ein Phänomen zu sein, schon mal wurde eine Frage von mir beantwortet a la "nicht helfen steht bei mir im Vordergrund" sondern dumm gemacht (zwechs Selbstaufwertung?) Aber DANKE trotzdem! Ehrlich gemeint. Das mit deiner Frau bedaure ich unbekannterweise. Auch ehrlich gemeint! Wenn du dich im medizinischen auskennst, schon mal geklagt oder so? Da hätt ich auch Fragen
Also:
Vorab: Ich habe vor langer Zeit mal einen Magister in Öffentliches Recht gemacht. Daher sind mir einige Rechtsbestandteile klar.
Ich habe für ein Reizgasspray in Thüringen einen kleinen Waffenschein beantragt.
Antwort online und unförmlich: Für das von mir genannte Spray ist kein Waffenschein nötig. Ich wurde gefragt, ob ich trotzdem einen Schein beantragen will.
Darauf habe ich nicht geantwortet, ich hatte viel um die Ohren und dachte mir: Keine Antwort von mit=Ich will den Antragsverfahren nicht fortsetzen.
DA, und das ist wichtig, man beim Online-Antragsformular EXPLIZIT die gewünschte Waffe angeben sollte. Ich aber wurde gefragt, ob ich überhaupt das Verfahren haben will, ich hätte also eine neue Waffe angeben müssen!
Folge: Man setzte es trotzdem fort, kriminalisierte mich sprachlich. Ich hatte 2015 mit einem Einhandmesser (eigentlich Survivalmesser, mit Säge. Illegalität war mir nicht bekannt) und einem kleinen Pfefferspray an einer Demo gegen rechts bzw. an der rechten Kundgebung VORBEI wollte. Weit vor dem Geschehen stoppte mich die Polizei. Messer konfisziert, ich wurde ermahnt.
Das Messer konnte ich ein paar Wochen wiederhaben, da ich nicht AUF die Kundgebung wollte sondern sie umgehen. Verfahren eingestellt.
Offenbar fehlte im von der Waffenbehörde dann doch angeforderte Polizeibericht alles entlastende, der kleine Waffenschein wurde allein aus diesem Grund, weil ich "gestoppt wurde als ich mit einem Einhandmesser und Reizgasspray auf eine öffentliche Veranstaltung wollte". Dass ich Akademiker bin, Familienvater, ehrenamtlich aktiv beim Weißen Ring, Ansprechpartner der Liberalen Demokraten für Thüringen, bis 2015 5 Jahre für einen Landtagsabgeordneten persönlicher Referent war- alles egal, das durfte ich nicht sagen bzw. eine Eignungsprüfungen war laut Behörde nicht mehr nötig. Einspruch durfte ich erheben, war mir aufgrund der Tonart egal, ich wollte keine Eskalation WEIL mein Spray ja eh nicht Wafenscheinpflichtig war. Wozu sich ärgern...
2 Wochen später: Ich sollte jetzt 23€ zahlen.
DAS nehme ich nicht hin. Die Behörde hat ohne meine Zusage den kl. Waffenschein geprüft. Hat Daten abgefragt obwohl mein Spray nicht waffenscheinpflichtig ist. Ich wurde kriminalisiert wegen einem Missverständniss vor 2 Jahren (!). Schlimm genug. Und jetzt soll ich zahlen?
Frage: Durfte die Behörde den Antrag fortsetzen?
Denn:
1. Bedingung für den Antrag war, dass ich eine Waffe angebe. Da meine ja nicht unter das Waffengesetz fällt war für mich der kleine Waffenschein hinfällig. Daher antwortete ich nicht.
Dies, also
2. wird aber als Wunsch zur Fortsetzung ausgelegt, der Antrag also bearbeitet. Nach Paragraph 37 Abs.1 VerwVG ist hier die Bestimmtheit nicht gegeben. Es war nicht nur eine "Info", sondern der Hinweis, dass ich keinen Waffenschein brauche. Mir als Bürger muss klar sein: Ohne Waffe, sagt die Behörde, ist auch kein Waffenschein nötig.
Die Behörde hat in meinen Augen mit dem Hinweis/der Antwort, meine "Waffe" wäre nicht waffenscheinpflichtig, den Verwaltungsakt der Prüfung auf einen kleinen Waffenschein abgebrochen bzw. mindestens unterbrochen. Deshalb ja auch deren Nachfrage, ob ich ÜBERHAUPT, also generell, den Antrag auf einen kleinen Waffenschein fortsetzen will. Es kam von mir keine Antwort, was eigentlich eindeutig den FEHLENDEN Wunsch auf eine Fortsetzung darstellt.
Ist also eine Fortsetzung der Prüfung auf einen kleinen Waffenschein beantragt wenn ich auf den Hinweis der Hinfälligkeit meines Anliegens NICHT antworte?
Muss ich für diese Fortsetzung zahlen?
Krankenkasse wusste nicht über die "umsetzung des mdk" bescheid...meinten eigentlich ja, erst recht der pflegedienst nicht ohne vollmacht.