Vorsicht!

AGBs werden im Falle einer "interessant" ausgelegt. Die Einbehaltsprozente im Falle einer Stornierung können deutlich mehr sein als in den AGBs angegeben.

Hintergrund: Es wurde in unserem Einzelfall für das Jahr X ein Betrag Y vorab bezahlt. Aufgrund persönlicher Gründe musste der geplante Aufenthalt um ein Jahr verschoben werden. In dem Jahr zogen die Preise deutlich an.

Im Falle der fristgerechten Stornoabwicklung behielt Kulturwerke allerdings den %-Betrag ein, der nicht dem Jahr X mit Betrag Y galt, sondern setzte den neuen Preis als Bemessungsgrundlage ein. 

Die AGBs laufen hier also als "Handlungsempfehlung", nicht als bindende Maßgabe.

In meinem Job gilt das als kreative Buchhaltung, wofür ich abgemahnt würde.

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Vorsicht!

AGBs werden im Falle einer "interessant" ausgelegt. Die Einbehaltsprozente im Falle einer Stornierung können deutlich mehr sein als in den AGBs angegeben.

Hintergrund: Es wurde in unserem Einzelfall für das Jahr X ein Betrag Y vorab bezahlt. Aufgrund persönlicher Gründe musste der geplante Aufenthalt um ein Jahr verschoben werden. In dem Jahr zogen die Preise deutlich an.

Im Falle der fristgerechten Stornoabwicklung behielt Kulturwerke allerdings den %-Betrag ein, der nicht dem Jahr X mit Betrag Y galt, sondern setzte den neuen Preis als Bemessungsgrundlage ein. 

Die AGBs laufen hier also als "Handlungsempfehlung", nicht als bindende Maßgabe.

In meinem Job gilt das als kreative Buchhaltung, wofür ich abgemahnt würde.

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