Der Mann einer Kollegin ist kürzlich verstorben. Er wollte noch unbedingt ein Berliner Testament unterschreiben. Hierfür hat meine Kollegin aus dem Netz eines ausgedruckt, was beide unterschrieben haben und die Ärztin der palliativen Betreuung hat dies als Zeugin unterschrieben. Auf die Nachfrage, ob ein Notar hinzu gezogen werden muss, verneinte diese es. Nun war meine Kollegin mit ihren Söhnen auf dem Nachlassgericht. Dort wurde dieses Testament nicht anerkannt. Es hätte unbedingt handschriftlich aufgesetzt werden müssen. Ist es nun wirklich so, dass das Testament in jedem Fall handschriftlich sein muss?