Wenn Sie jemanden blockiert haben, sieht dieser gar nichts von ihnen, er findet nicht einmal Ihr Profil. Auch in Gruppen sieht derjenige nichts von Ihnen.

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Im Endeffekt ist es günstiger, die Forderung zu begleichen. Die Rundfunkanstalten sitzen aufgrund staatlicher Verträge am längeren Hebel.
Seit neuestem greifen die Rundfunkanstalten auf Inkassobüros zurück um die Forderung einzutreiben.
Alle weiter entstehenden Kosten durch Nichtzahlung wie Rechtsanwalt, Inkassobüros, Mahngebühren usw. treiben den ursprünglichen Betrag nur unnötig in die Höhe.
In den 315.- € sind eh schon weitere Gebühren in Höhe von 8,75 € pro Monat enthalten...Eigentlich wären es ja nur 210.- € an Rundfunkgebühren für ein Jahr.

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Die Frage ist bereits damit beantwortet, dass Sie hier Ihre Frage gepostet haben. Vermutlich über einen Computer, Tablet oder Handy. Da diese Geräte auch unter die Rundfunkgebühren fallen, kostet es...
Es würde sich also anbieten, sich auch einen Fernseher zuzulegen.

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Urteil des Europäischen Gerichtshofes:

EuGH: Rundfunkgebühren sind staatliche Beihilfen 14. Dezember 2007

Luxemburg, 13. Dezember 2007: 

Die Gebührenfinanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist europarechtlich als eine „überwiegende Finanzierung durch den Staat“ zu behandeln. Daher müssen zukünftig Dienstleistungen, die keine Rundfunktätigkeit der Rundfunkanstalten als solche darstellen europaweit ausgeschrieben werden. Unberührt hiervon bleiben jedoch die Aufträge, die der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Landesrundfunkanstalten wie Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen, dienen (Richtlinie 92/50).
In seinem sog. „GEZ-Urteil“ vom 13. Dezember 2007 (C-337/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Linie der EU-Kommission bestätigt, dass die deutschen Rundfunkgebühren als staatliche Beihilfen zu betrachten sind. Aus Sicht der Luxemburger Richter macht es keinen Unterschied, ob die Finanzmittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst den öffentlichen Haushalt durchlaufen und dann an die Anstalten fließen oder ob der Staat den Sendern das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.

Damit dürfte erklärt sein, warum der Beitragsservice die Gebühren einziehen darf.

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