Amt fordert Nachweis über Abbuchungen für Lebensmittel?
Hallo liebe Community,
vor einigen Wochen habe ich meinen Folgeantrag auf ALGII eingereicht und dementsprechend Kontobewegungen angegeben. Das Amt, bei dem ich gemeldet bin fordert immer die letzten 6 Wochen vor Antragstellung.
Nun trifft mich hier fast der Schlag, als ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt als Antwort bekam:
"Aus den von Ihnen vorgelegten Kontoauszügen sind lediglich Abbuchen von PayPal und Internetbestellungen ersichtlich, keine Barabhebungenoder Kartenzahlungen für Lebensmittel. Sie werden daher gebeten, schriftlich mitzuteilen, mit welchen finanziellen Mitteln Sie Ihren Lebensunterhalt (Lebensmittel.etc) bestreiten."
Der Grund, warum ich nur sehr selten Abbuchungen für Lebensmittel habe, ist, dass meine Mutter und Verwandte mir ca. 1x die Woche selbstgekochtes zum Essen bzw Einfrieren mitbringt, damit ich wenigstens etwas weniger Ausgaben in dieser Lebenssituation habe. Zudem bin ich ohnehin kein großartiger Esser und leider unter Depressionen, die mir ohnehin oft den Appetit erschweren. So komm ich mit Lebensmittel im Wert von ca 50€ problemlos über den kompletten Monat.
Meine Frage ist nun, ob das nicht eine Grenze überschreitet, nur weil auf den Kontoauszügen der letzten 6 Wochen keine Transaktionen für Lebensmittel eingegangen sind, oder ist das Amt hier völlig im Recht?
LG