Grundsätzlich ist es natürlich fragwürdig, ob die diesen "Trend" ausnutzen solltest, obwohl du der Polizei positiv gegenüberstehst.
Rechtlich kann es sich bei der Veröffentlichung von Bildmaterial, auf welchem Personen klar zu erkennen sind, um eine rechtswidrige Handlung handeln.
Dazu § 22 KunstUrhG:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]"
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html