Grundsätzlich ist es natürlich fragwürdig, ob die diesen "Trend" ausnutzen solltest, obwohl du der Polizei positiv gegenüberstehst.

Rechtlich kann es sich bei der Veröffentlichung von Bildmaterial, auf welchem Personen klar zu erkennen sind, um eine rechtswidrige Handlung handeln.

Dazu § 22 KunstUrhG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]"

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

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Auch eine Ampel mit zwei Lichtzeichen ist zu berücksichtigen. Meist sind die bei Ausfahrten von ÖPNV oder Feuerwehr/Rettungsdienst anzutreffen.

Was die zweite Ampel anzeigt ist unerheblich, rot ist rot. Wenn es allerdings erst weniger als eine Sekunde lang rot war, ist es ein kleineres Vergehen und würde 90€ kosten und einen Punkt geben (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/).

Wie sehr das geahndet wird, läge allerdings an den kontrollierenden Polizeibeamten.

Mach dir keinen Kopf - das kann jedem mal passieren.

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Wann klingeln die denn? Denn wenn es einfach am Tag ist, sehe ich nicht, was daran strafrechtlich relevant sein sollte. In den Ruhezeiten 13:00-15:00 und in der Nacht könnte man über eine Ruhestörung sprechen

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