Solange nichts schriftlich vereinbart wurde gibt es keine Beweise für das oder? Würde Meiner Meinung nach rechtlich nicht viel ausrichten. Aber als ich damals auf Wohnungssuche war habe ich nebenbei mitbekommen das zwischen Vermieter und Mieter auch ein Handschlag genügt. Da muss kein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden. Nur wenn dann Probleme auftauchen würde es nach allgemeinen recht gehandelt und nicht was der Vermieter will.

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