Ist Sowohl aus medizinischen als auch aus religiösen oder auch hygienischen gründen erlaubt .

meinen großen Sohn habe ich aus med gründen beschneiden lassen den kleinen aus hygienischen Gründen . Ich finde man kann den hygienischen Vorteil nicht absprechen .

das ganze ist im Paragraf 1631d verankert . Wichtig ist aber hierbei das die op von einem Facharzt ausgeführt wird und nicht im Hinterhof

wenn du es allerdings auf Elternwunsch machen lässt musst du begründen warum du das möchtest und der Eingriff muss Privat bezahlt werden.

Das Thema ist im allgemeinen aber sehr umstritten ich Persönlich sehe keinen Nachteil dadurch für die Jungen. Ich denke auch das die Abschaffung dieses Paragrafen dazu führen würde das viele vor allem religiöse Eltern es Schwarz machen lassen würden . Und das wäre dann wirklich ein berechtigter Kritik Punkt

Lg

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Bis 1000 Teile

Puh echt schwierig zu schätzen aber mein großer Sohn sammelt halt auch Lego Figuren wenn man wirklich jedes Teil zusammen zählt bestimmt über 1000

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