Wer ist für uns als Mieter für nachfolgende Probleme/Situation verantwortlich - Vermieter oder stellv. Hausverwalter mit dem M-Vertrag abg. wurde *(mit BILD)*?

Da wir Mietmängel haben, sowie schon seit 3 Jahren keine Betriebskostenabrechnungen mehr bekommen haben, die Vermieterin uns damals telefonisch wegdrückt/geblockt hat und auch so nicht zu erreichen ist (2013 nach Schweden ausgewandert, Adresse unklar), besitzen wir nur einen Hausverwalter mit welches wir 2009 den Mietvertrag abgeschlossen hatten, seit 2016 ist aber einen neuen Hausverwalter hier (der keinen neuen Mietvertrag mit uns gemacht hat und auch keine Vollmacht nach verlangen vorlegte) Auf welches die Miete auf dessen WEG-Konto geht.

Hausverwalter reagiert seit Jahren nicht auf angezeigte schriftliche Probleme, sowie eingeschalteten Anwalt und derren Schriftsätze.

Einzige Reaktionen vom Hausverwalter sind immer nur dann, wenn es um offene Mietzahlungen, wie Mietzahlung unter Vorbehalt (Schritt 1) -> Mietminderungen -> (Schritt 2) und der aktuellste Schritt komplette Mieteinstellung gemäß nach dem Zurückbehaltungsrecht. (Alles über Anwalt geregelt, das Mieter diese gängigen Schritte haben, nach fristgesetzte Anzeigen d. Probleme)

Vermieterin hat sich seit 12 Jahren nie gemeldet.

Fragen: 1.)Reden wir hier mit der falschen Person, und unsere Vermieterin ist die Ansprechsperson, obwohl Miete ja auch über das "WEG"-Kontos des Verwalters geht?

2.)In erster Liene ist dieser doch nur für das allg. Haus und die Belange des Vermieters zuständig?

3.)Mieter besitzen doch Recht auf Vermieterauskunft und er muss uns doch sagen wer Vermieterin ist (Anschrift ect), anstelle Vermieterin durch Schweigen zu schützen weil diese "Kein Bock" auf ihre Verpflichtungen hat, oder?

4.) Haben wir das Recht von ihm eine Vollmacht zu Verlangen welches seine Befugniss/Zuständigkeit/Interessen/Kontakt der Vermieterin beweisst?

Hausverwalter gibt keine Vermieterauskunft, und hatte mal angedeutet gar keinen Kontakt zu der zu haben.

Unsere Vermieterin ist Eigentümerin 2er Wohnungen. Unser und die Nachbarwohnung, welches seit 12 Jahren !!!! unbewohnt, unsaniert, verschimmelt und mit tote /Maden Fliegenkot übeler Gestank seit so langer Zeit dahin gammelt. (Wohnung hat nicht mal nen Schloß und ist begehbar/ und riecht "lecker" durch den Türspalten) (siehe Bild)

Ein gleichgültiger Eindruck also, welches uns noch veranlast hat, vom Hausverwalter gleich noch eine Vollmacht zu sehen, (bis heute keine erhalten) ob der überhaupt Kontakt mit Vermieterin hat oder diese überhaupt noch Interesse an ihren Wohnungen hat. Was uns der Gedanke nicht loslässt, ob der überhaupt seriös ist, oder die Miete von uns nicht einfach sich selbst in den Fingern saugt ohne weiter zu überweisen an Vermieterin.

Zusatzinfo: Heute wieder Zahlungsaufforderung erhalten mit Info auf drohende Kündigung ohne weitere Infos auf unseren Interessen wenn wir zahlen. Nach dem Motto: "Endweder Zahlen mit gleichbleibenden Zustand oder Kündigung"

(Damit unsere Wohnung wahrscheinlich die nächsten 12 Jahre auch so aussieht)

...zum Beitrag

Ich und Famiele haben z.Z auch nur Probleme mit dem Vermieter. Und wenn ich Darstellung die auf nicht zuhören alles schlecht reden oder unwahren Dinge lesen zu müssen, bekommt man Augenkrebs.

Euch gleichgültigen Vermieter müsste man alle die Wohnungen wegnehmen und der Gemeinde übergeben. Und was du mit dem Thema "Räumungsklage" verbindest ist auch totaler nonsens. Dabei werden die Mieter ebenfalls befragt, beweise vorgelegt. Und wenn sich rausstellt, dass Mietminderungen o. zurückbehaltungsrecht berechtigt waren und rauskommt, mit Fotos das sich Vermieter seit 12 Jahren nicht kümmern, ihre Buden verschimmeln lassen, glaubst man wohl, der bekommt ein Räumungstitel? Wahrscheinlich nur, wenn so manche Vermieter den Richter vorher bestechen oder besoffen machen mit ihren Vorstellungen.

...zur Antwort

Wie kommst du darauf, dass viele Männer unteu sind? Es gibt soviele untreue Männer, wie es auch untreue Frauen gibt. Und gleichzeitig soviele treue Männer, wie es auch treue Frauen gibt, da es für sowas gar keine echte Statistik gibt.

Deine Frage sollte sich lieber darauf beziehen, ob es sinnvoll ist, sich auf jemand einzulassen, der vergeben ist. Deine o.g. Frage kann niemand so genau beantworten.

...zur Antwort

Entgegengesetzt vieler Antworten hier, sind sogar 2 Antworten möglich. Wenn du die digitale Zeit meinst.

Endweder 10:50 oder 22:50.

Im Englischen Raum wird die Abkürzung "am" und "pm" dazu verwendet.

Also 10:50 (am), oder 22:50 (pm).

a.m. (ante meridiem = vor Mittag) oder p.m. (post meridiem = nach Mittag)

Da du sicher die analoge Zeit meinst, ist 10:50 richtig.

...zur Antwort