Hallo zusammen,

ich habe mich im Januar 2024 bei einem öffentlichen Arbeitgeber im Hochschulbereich auf eine Selle beworben und bin nach dem Vorstellungsgespräch eine Absage erhalten, was ich auch nachvollziehen kann.

Das Verfahren wurde allerdings gänzlich abgebrochen, da "keine geeignete Person gefunden werden konnte", was ich damals schon schräg fand, denn völlig ungeeignet sah ich mich auch nach dem Vorstellungsgespräch nicht. E-Mail-Anfragen nach Feedback wurden ignoriert. Die Stelle wurde danach noch 2x mit (weitgehend) identischer Ausschreibung neu ausgeschrieben.

Im Oktober 2024 habe ich mich nochmals auf eine dieser Ausschreibungen beworben. Dabei bin ich im gänzlich neu aufgesetzten Anschreiben auf die frühere Bewerbung sehr genau eingegangen und habe zusätzlich zu den ursprünglichen Unterlagen u.A. ein neues Arbeitszeugnis beigelegt.

Auf diese zweite Bewerbung habe ich bis heute keine Absage erhalten. Die Stelle ist relativ klar öffentlich wahrnehmbar (LinkedIn-Profil des Arbeitgebers und der Stelleninhaberin) im Januar 2025 besetzt worden. Durch eine Mitarbeiterin, die zumindest auf dem Papier nicht deutlich besser als ich qualifiziert und erfahren ist.

Ich würde nun gerne auf den Arbeitgeber zugehen, und um eine formelle Absage bitten. Danach würde ich gerne Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und Akteneinsicht beantragen. Nicht unbedingt, um irgendwelche finanziellen Ansprüche geltend zu machen, sondern weil mich interessiert, was da zu meinem Fall gemacht wurde und weil ich das alles nicht wertschätzend finde und mir das nicht gefallen lassen will.

Frage: Ist es für den Widerspruch und die Akteneinsicht unerheblich, ob und wann eine Absage übermittelt wird oder muss ich als Bewerber irgendwann "selbst darauf kommen", dass die Stelle mittlerweile anderweitig besetzt wurde und mich entsprechend verhalten?

Über in kurzes Feedback zu meinem Recht auf Akteneinsicht bei ausgebliebener Absage wäre ich dankbar.

Viele Grüße