Hallo!
NEIN ER DARF DAS NICHT!!!!
Egal ob Ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt oder nicht, Euer Sohn lebt bei dir, also hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da er bei dir lebt. Du bist für deinen Sohn verantwortlich und auch wer Ihn holt. Beim Kindergarten mußt Du eine Abholberechtigung unterschreiben und eintragen, wer ihn automatisch abholen darf und wer Ihn nur mit zettel von dir holen darf. Die Erzieher dürfen das kind dann nicht abgeben, wenn er nicht bei automatischen Abholen drin steht. Mach, das er nur mit Zettel ihn abholen darf. So das Ihr mit vorherigem Absprache Ihm das recht dazu gibst. Da er bei dir lebt, mußt du immer wissen wo er ist. So hat dein EX-Mann kein Recht ihn einfach zu holen ohne deine Genehmigung. Nur mußt du ihm zwecks sorgerecht, auch manchmal erlauben wenn dein Sohn zu ihm darf.
Und nochmal, die Erzieher dürfen nur mit deiner Erlaubniss das Kind abgeben. Rede mit den Erziehern, sonst verstoßen sie gegen die Aufsichtspflicht! Und sie dürfen Ihm nicht einfach Auskunft erteilen, wenn du es nicht möchtest. Ich spreche aus Erfahrung und Wissen. Kläre das mit den Erziehern!!!!!
Wenn er dir droht, mit was auch immer,ist das Kindeswohlgefährdung und auch deine.
Ach und wegen den Beratern vom Jugendamt. Teile denen deine Bedenken mit. Manchmal gibt es die Möglichkeit zu wechseln. Es kommt nur darauf an, wie groß euer Jugendamt ist. Und sagen denen auch, das du bedenken hast, das dein EX-Mann ins Ausland mit eurem sohn fahren will. Du mußt ihm ja den Ausweiß nicht aushändigen, dn er da brauch.
Laß Dich bitte nicht unterkriegen!!!