Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Sollte die Stromsteuer - trotz knapper Kassen - in Deutschland möglichst sofort für alle Verbraucher gesenkt werden?
    • Bist du lieber brutal ehrlich oder verpackst du die Wahrheit lieber in kleine Notlügen?
    • Labubu: Niedlich oder doch Hässlich?
    • Wie hoch ist der Temperaturunterschied von Schatten zu Sonne?
    • Welchen Traum habt ihr sehr oft geträumt?
    • Welche Titel gehören auf die Liste der 50 bedeutensten Computerspiele?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Polizei (mit BKA-Kriminaldirektor Andy Neumann) 🚓
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Hiphop-Newcomer
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Ruhri1

23.11.2008
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
5
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
HARBI0175
26.01.2011, 23:42
harz4 miete bedaf

hi! Als ALG2 empfanger mit frau u. 4 kindern ,wie groß die wohnung nehmen darf? ende februar läuft mein anspruch auf ALG1 ab.und sofort muß wohnung finden. ich hab eine mit 95 qm gefunden.darf ich eigentlich das nehmen ,nicht das die job center (alg2) später ärger mit mir macht.danke für antwort

...zum Beitrag
Antwort
von Ruhri1
26.01.2011, 23:47

Hallo, also hier in NRW bzw. Ruhrgebiet (Gelsenkirchen) gelten folgende Wohnungsgrößen: Als Alleinstehender darfst Du 45 m² bewohnen und dann pro Person 15 m² hinzu. Das wären in Deinem Fall bei vier Kindern und Frau eine Wohnungsgröße von max. 120 m² und die dazu angemessene Miete. Umzug und Wohnungsgröße aber bitte vorher mit der ARGE klären und Zustimmung einholen, d.h. bevor Du irgendeinen Mietvertrag unterschreibst.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel