Antwort
Hallo, also hier in NRW bzw. Ruhrgebiet (Gelsenkirchen) gelten folgende Wohnungsgrößen: Als Alleinstehender darfst Du 45 m² bewohnen und dann pro Person 15 m² hinzu. Das wären in Deinem Fall bei vier Kindern und Frau eine Wohnungsgröße von max. 120 m² und die dazu angemessene Miete. Umzug und Wohnungsgröße aber bitte vorher mit der ARGE klären und Zustimmung einholen, d.h. bevor Du irgendeinen Mietvertrag unterschreibst.