normalerweis ebekommst du erst lohnfortzahlung im krankheitsfall wenn du mind. 4 wochen ununterbrochen im unternehmen tätig warst. ist der unfall der bg gemeldet worden? hast du dies im staionsbuch eingetragen, oder eintragen lassen? wende dich wegen dem fehlenden gehalt an die zuständige bg. sollte die ganze sache nicht gemeldet worden sein , hätte die krankenkasse dir krankengeld zahlen müssen sofern du den "2" zettel den man vom arzt bekommt dort abgibt innerhalb von 5 tagen nach feststellung der krankheit. dafür ist es nun leider zu spät solltest du das nicht getan haben. ein anruf bei der zuständigen bg am montag löst dein problem :o) bei was für ienem arzt warst du ? durchgangsarzt?

...zur Antwort

nein , du hast einen urlaubsanspruch erarbeitet der dir auch zusteht. dein neuer arbeitgeber wird dir keinen urlaub geben für die monate die du nicht in seinem unternehmen tätig warst. erkundige dich auf dem arbeitsgericht in deiner stadt, dort gibt es eine telefonische auskunft, die bestätigen dir das. dann bist du auf der sicheren seite und kannst dies deinem ag schriftlich mitteilen und evtl um auszahlung deines urlaubs oder um gewährung bestehen. du bist im recht ! das verliert er.

...zur Antwort