Antwort
Nenne mir bitte diese Bundesländer. Das Bundeswaldgesetz ist der Rahmen, den darf das Land ausfüllen aber nicht verändern. Insofern hat ein Land die Möglichkeit, das Betreten des Waldes in der Nacht einzuschränken, z. B. auf Wege, nicht aber, es gänzlich zu verbieten.