Wenn die Herren sich nicht mehr äußern können oder es mental nicht mehr richtig einschätzen können ( Demenz... ), grenzt das für mich sogar schon an sexuellen Missbrauch. Ja, dafür kann man Ärger bekommen.

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Im Pflegebereich kann die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 aufeinanderfolgenden Diensten auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 ArbZG).

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