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Roxane65

07.01.2013
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Roxane65
07.01.2013, 08:49
Mietvertragskündigung - Abgabetermin

Hallo zusammen, ich habe am Samstag, 05.01.2013 von meinem Vermieter die Kündigung meines Mietvertrages wegen Eigenbedarf zum 01.04.2013 persönlich überreicht bekommen. Nun habe ich gelesen, dass eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats ausgesprochen werden muss, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam werden kann. Der 05.01.2013 war aber der vierte Werktag des Monats... Bedeutet das nun, dass die Kündigung automatisch erst zum 30.04. 2013 gültig ist, oder muss ich da beim Vermieter Widerspruch einlegen? Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe :)

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Antwort
von Roxane65
07.01.2013, 09:24

Ihr habt mir sehr geholfen, Danke dafür :)

Ich wohne erst seit 3 1/2 Jahren hier, deshalb ist das mit den 3 Monaten schon richtig, und Stress will ich mit dem Vermieter auch nicht haben, weil unsere Kinder gut miteinander befreundet sind. Aber der eine Monat länger hilft mir natürlich bei der Suche nach einer anderen adäquaten Wohnung.

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