Hallo,

Heute hab ich erfahren, das neben dem Arbeitseinkommen, es auch zusätzlich eine kleine monatliche Leistungszulage gibt. Diese kann jedoch jederzeit von der Geschäftsführung widerrufen werden und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

In wie weit ist diese pfändbar?? Ich verweise auf § 850a ZPO, dieser ist für mich nicht ganz verständlich.