Antwort
"Wer mit einem Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz steht, ohne dass die Person, für deren Beförderung der Ausweis ausgestellt wurde, zugegen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Autofahrer, die z. B. eine schwerbehinderte Person vom Arzt abholen, dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Erledigen sie hingegen Besorgungen für dieselbe Person, dürfen sie es nicht."
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.de/behindertenparkplatz/