Es reicht einfach die Abrechnung einzureichen. Sollte die Nachzahlung sehr hoch sein muss auf der Abrechnung erkennbar sein. ob du alle Vorauszahlungen in voller Höhe geleistet hast. Wenn du nur die angemessenen Kostn für die Miete erhälst dann wird die Nachzahlung nicht übernommen. Am besten einreichen und dann melden sich die Mitarbeiter schon bei dir.

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Sorry, es muss heissen: Apps auf dem Telefon wiederherstellen

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in diesem falle wirst du nicht um einen arztbesuch herumkommen, das augenlicht ist kostbar und sollte auch so behandelt werden!

das auge läuft übrigens, kommt von laufen und das auge tränt, kommt von tränen....

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hallo, na schuhseiten gibt es ja nun mehr als genug im net, besonders günstig ist es bei ebay, da gibt es einen verkäufer bzw anbieter: stiefelparadies. schau da mal rein, aber vorsicht! wenn die schuhe zu billig sind müssen sie nicht unbedingt gut sein! viel erfolg bei deiner suche!

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hallo, das geld beim nageldesigner hättest du dir sparen können!! manche fragen die hier gestellt werden gehen gar nicht um es mal nett zu schreiben! und eine davon ist mit sicherheit deine! wie hast du eigentlich dein leben gemeistert als es dieses forum oder andere noch nicht gab, ist mir ein rätsel!

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hallo, viell solltest du deine frage etwas genauer stellen?? hast du jedesmal durchfall wenn du deine tage hast, nur dieses mal oder nur manchmal? nimmst du eventuell die pille?? ich habe vor lichtjahren mal eine sorte pille genommen da hatte ich auch dieses "dilemma", lag aber wie gesagt an dieser sorte, denn da ging es mir während der gesamten tage richtig mies! wenn es normaler durchfall ist dann halt entsprechend schonkost zu dir nehmen, am besten zwieback u tee, u VIEL trinken! solle es nicht besser werden dann geh lieber zum arzt!! gute besserung!!

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hallo, sicher darf dein freund zu dir ziehen, er muss dann aber mit in deine bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden, das heisst du musst zum amt u allles f ihn einreichen, kopie ausweis, krankenkassenkarte, sozialversicherungsausweis, evtl einkommensnachweise u wenn vorhanden angabe der kontonummer u dann von dem konto die lückenlose kontoauszüge der letzten 3 monate.

wegen einer neuen wohnung informiere dich erst beim amt o hier im netz über die bemessungsgrenze f einen 3-personenhaushalt in deiner region, dann beim amt vorsprechen u eine genehmigung einholen dass ihr eine größere wohnung anmieten dürft u dann m einem konreten wohnungsangebot dort vorsprechen. BITTE den mietvertrag erst unterschreiben wenn das amt grünes licht gegeben hat, sonst wird keine kaution, umzugskosten u folgekosten (nachzahlung aus nebenkostenabrechnungen, mieterhöhungen) übernommen. und bedenke, dass die kaution mit 10% deiner regelleistung monatlich aufgerechnet wird.

viel erfolg u lg

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in diesen fällen gibt es ab 01.01.2011 eine warmwasserpauschale, die höhe dieser ist abhängig davon ob du allein oder mit partner lebst, da gibt es für alle mitglieder deiner bedarfsgemeinschaft, auch kinder, diese pauschale, höhe siehe die antwort v daevers

lg

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ja sicher kann man bei einer freiwilligen kv auch familienversichert werden, wenn die genannten vorraussetzungen erfüllt werden, die mein vorschreiber schon genannt hat lg

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ja sicher, die reihenfolge spielt keine rolle, ist ja nicht jedes quartal gleich :-) lg

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meine vorschreiber haben alles gut erklärt, hoffe du bist etwas schlauer, darum immer ganu überlegen ob du dich privat krankenversicherst, denn einmal privat, immer privat, lg

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erstmal erkundigen wie hoch die miete sein kann, das amt übernimmt dann aber nur dreiviertel der miete, da dein mann keinen anspruch hat, es interessiert auch nicht wenn der vater deines mannes einen teil der kosten übernimmt. sie muss in jedem fall angemessen sein

lg

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geh zum amt u beantrage alg II, ob du einen anspruch hast ist immer individuell zu prüfen, es könnte auch kinderzuschlag oder wohngeld zutreffen, erkundige dich wo du das beantrragen musst, viel glück

lg

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wie schon von anderen geschrieben bekommst du die gebühr nicht erstattet, es ist immer eine überweisung notwendig, sonst zahlst du jedes mal 10 euro

lg

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hallo, wie schon geschrieben beginnt der anspruch auf krankengeld erst mit dem tag der arbeitsunfähigkeit, bzw in dem fall am tag der meldung bei der krankenkasse

lg

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