Urlaubsanspruch Zeitarbeitsfirma

Hallo,

ich bin seit über 2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. In diesen 2 Jahren habe ich nur einmal, nämlich an Weihnachten/Sylvester 2012/2013 14 Tage am Stück Urlaub bekommen, dass auch nur, weil im Einsatzbetrieb Betriebsruhe war. Jedoch musste ich auch hier 1 Tag unbezahlten Urlaub nehmen, da mein Urlaub für 2013 nicht für die 3 Tage Urlaub, die ich benötigte, ausreichten. Resturlaub hatte ich keinen mehr (siehe Problematik unten).

Meine Disponentin beharrt stets darauf, dass ich pro Monat nur über 2 Tage Urlaub verfügen kann. Das heißt, im Januar 2 Tage , Februar 2 Tage etc. Länger Urlaub darf ich nur nehmen, wenn ich entsprechend die Tage angesammelt habe. Dies kommt jedoch kaum zustande, da ich JEDESMAL, wenn ich im "Nichteinsatz" war, genötigt wurde, Urlaub zu nehmen, soviel momentan zur Verfügung war, da ich ja kaum Stunden im Zeitkonto hätte (ca. 20 Stunden). Soweit ich weiß, ist das nicht rechtens, dass ich Urlaub nehmen muss für Nicht-Einsatz-Zeiten, denn ich würde ja meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen?

Weiterhin ist es doch, wenn ich richtig informiert bin, so, dass mir ein Anspruch auf 14 Tage UNUNTERBROCHENEN Erholungsurlaub pro Jahr zusteht? Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der ZAF durchsetzen? Ich arbeite nun 2 Jahre dort und bin ausgebrannt und erledigt, körperlich schon stark angegriffen, werde immer wieder krank (auch längerfristig...).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

...zum Beitrag

Vielen Dank schonmal für die Antworten! Das hat mir sehr weiter geholfen. Ich werde nun versuchen, das durchzusetzen, und kann jetzt auch besser argumentieren.

Noch eine weitere Frage: Ist es richtig, dass mein Lohn/Gehalt im Laufe meiner Anstellungszeit immer weniger werden?

Ich wurde damals mit der Zusage für ein Gehalt in Höhe von ca. 1450 EUR netto eingestellt. Das habe ich nie bekommen, weil sich die Disponentin "verrechnet" hatte. Innerhalb 2 Wochen nach meiner Einstellung war sie weg. Ich bekam also ca. 150 EUR weniger, einfach nur mit der Ansage, sie hat sich verrechnet. Ich hatte das schriftlich, hab es hingeschickt - leider war tatsächlich der Rechenfehler erkennbar, ich hatte es auch nicth bemerkt. Also so akzeptiert. Nach ca. 8 Monaten bekam ich tatsächlich eine Gehaltserhöhung, ca. 1400 EUR netto waren es nun. Seitdem dieser erste Einsatz (Langzeiteinsatz ein Jahr) beendet ist, verdiene ich von Einsatz zu Einsatz weniger. Mittlerweile sind es nur noch 1270 EUR netto. Mir ist schon klar, dass das für ne ZAF noch viel ist (kaufmännischer Bereich), jedoch würde mich interessieren, ob die das einfach so machen dürfen, das es immer weniger Geld wird? Natürlich ändert sich nichts an meiner EG, sondern es sind nur Zuschläge, die nicht mehr bezahlt werden können wg. Rahmenverträgen mit den Kunden etc. Fahrgeld bekomme ich (5 EUR pro Tag für 20km, das ist ok oder?), ansonsten nur den Grundentgelt der EG 4 (10,81 EUR). Gibt es sonst noch was, was die bezahlen MÜSSEN?

Danke nochmal! :)

...zur Antwort