Zwangsversteigerung von Miteigentum, Teil-Bebauung + Nutzungsrecht

Zwei Brüder erhalten von ihrer Familie ein großes Grundstück auf dem in Hinter-Bebauung zwei Häuser stehen – das Gesamtgrundstück gehört beiden je zu 50 Prozent. Die Häuser sind hintereinander aneinander gebaut, seitlich führt über das Grundstück des Elternhauses ein kleiner Weg zum zweiten Haus und zum restlichen noch großen Grundstück. Das zweite Haus hat z.Teil keine eigenen Anschlüsse – z.B. für Wasser usw., aber beide Häuser haben kleine Terrassen mit kleinen Gärtchen. Hinter dem Garten des zweiten Hauses schließt sich das restliche große Grundstück an. Das Grundstück wurde nicht geteilt, aber es wurde untereinander schriftlich ein Wegerecht vereinbart für den Bruder mit dem zweiten Haus und es wurde vereinbart, dass der Grundstücksteil hinter Haus 2 bis zum Erreichen der 50 Prozent (insgesamt 900 qm) für den zweiten Bruder nutzbar ist, das daran anschliessende hinterste Grundstück von weiteren ca. 500 qm sei für den Bruder des ersten Hauses nutzbar. (also erstes haus samt grundstück ca. 400 qm, zweites Haus samt Grundstück ca 400 qm, anschliessend daran 500 qm zu Haus 2 und daran anschliessend 500 qm für den Bruder aus Haus 1)

Im Grunde alles kein Problem, jedoch wurde Bruder 2 von seiner Frau im laufenden Scheidungsverfahren aus dem hinteren Haus gewiesen mit dem Hinweis, dass sie drei Kinder zu versorgen hätte. Der Haus-Finanzierungskredit und die Besitzansprüche wurden auf die Frau übertragen, welche aber sang und klanglos von Haus und Grundstück verschwand, in der Hoffnung, nicht weiter für die aufgenommenen Kredite aufkommen zu müssen. Nun stets Zwangsversteigerung an.

Im Grundbuch eingetragen sind nur die Grundstücks-Besitzansprüche 50 zu 50 – Wegerecht wurde vertraglich vor dem Notar eingeräumt UND – JETZT Kommts – dass das Grundstück HINTER Haus 2 für die Bewohner von Haus 2 ein Nutzungsrecht einräumt. Gedacht war, wie oben bereits erwähnt, dass das Grundstück sich an den Garten von Haus 2 direkt anschliesst und danach wieder das Nutzungsrecht für den Bruder aus Haus 1 beginnt.

Beide zahlten über Jahre Abgaben/Steuern zum Grundstück in Höhe von jeweils 50 Prozent

Während des Zwangsversteigerungsverfahren des Grundstücksmiteigentums und des Hauses 2 (teilweise ohne eigene Anschlüsse) wurden Gutachter beauftragt, die nun die 50 Prozent Grundstück, das Haus 2 UND das volle Nutzungsrecht zum gesamten restlichen freien Grundstück zur Versteigerung anbieten. Das hiesse, dass dem Bruder 1 zwar faktisch das hinterste Grundstück gehört, ABER er es nicht nutzen darf, sondern die Nutzung allein für die eventuellen neuen Besitzer/Bewohner des Hauses 2 eingeräumt sei.

GEHT DAS? Weil mit der Vereinbarung sollte eigentlich nur geklärt sein, dass Bruder 2 über den Grundstücksteil des Bruder 1 zu seinem Haus fahren darf und sein GrundstücksNutzungsrecht direkt an sein Haus 2 anschliesst... ABER damit sollte nicht gemeint sein, dass das hinterste Grundstück (Gartenfläche) des Bruders 1 auch nur von Bruder 2 genutzt werden darf.

Die Frau nun,

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Teil 2 des Textes: ist quasi auf der Flucht und will mit nix mehr was zu tun haben, ist auch nicht daran interessiert, die Vereinbarungen zu spezifizieren, weil sie verständlicherweise hofft, dass das Nutzungsrecht über die gesamte restliche Grundstücksfläche natürlich den Zwangsversteigerungserlös erhöht und sie somit schneller aus ihren Verbindlichkeiten raus ist.Was kann man tun, womit muss man rechnen?LGRosa

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