Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Die allgemeine Meinung geht ja recht eindeutig dahin, dass es sich nicht um einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt, dessen Beseitigung wir einklagen könnten. Schade, aber das hilft uns trotzdem weiter und erspart uns möglicherweise, Zeit und Geld bei diesem Thema zu verschwenden. 

Es wundert mich, dass die Meinung so eindeutig ist. Eine Kollegin hat das selbe Problem bei ihrem Neubau. Ein Gutachter hat ihr Mängel beim Fenstereinbau bestätigt. Es hilft ihr nur aus dem Grunde nichts, da sie diese privat von ihrem Cousin hat einbauen lassen. Den kann sie schlecht verklagen.

Heißt das für uns denn auch, dass wir selbst bei einem Weiterverkauf des Hauses nicht über diesen Umstand informieren müssten ? 
Dabei hätte ich trotz allem ein ungutes Gefühl - abgesehen davon wollen wir in diesem Haus sowieso alt werden und es höchstens vererben, aber nicht verkaufen :)

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Vielen Dank für die Antworten. 

Das Haus ist von 2002, von daher muss es ja gedämmt und nach dem damaligen Energiestandard erbaut sein. 

Dass es sich bei Kondenswasser um einen im Prinzip normalen physikalischen Vorgang handelt, ist mir bewußt. Allerdings ist es doch normalerweise eben nicht so, dass die Fenster von Häusern dieses Baujahres dermaßen viel kälter werden, dass sich Wasser bildet. Standard ist das definitiv nicht! Von daher muss unserer Ansicht nach ja in irgendeiner Form etwas falsch sein an den Fenstern. 

Dass man, falls es sich um einen Mangel handelt, u.U. keine Arglist nachweisen kann, kann ich mir in diesem Fall kaum vorstellen. Bekannte Mängel wurde explizit schriftlich vom Verkäufer verneint. Aber das Wasser am Fenster MUSS er in der langen Zeit mal bemerkt haben.

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