Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Die allgemeine Meinung geht ja recht eindeutig dahin, dass es sich nicht um einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt, dessen Beseitigung wir einklagen könnten. Schade, aber das hilft uns trotzdem weiter und erspart uns möglicherweise, Zeit und Geld bei diesem Thema zu verschwenden.
Es wundert mich, dass die Meinung so eindeutig ist. Eine Kollegin hat das selbe Problem bei ihrem Neubau. Ein Gutachter hat ihr Mängel beim Fenstereinbau bestätigt. Es hilft ihr nur aus dem Grunde nichts, da sie diese privat von ihrem Cousin hat einbauen lassen. Den kann sie schlecht verklagen.
Heißt das für uns denn auch, dass wir selbst bei einem Weiterverkauf des Hauses nicht über diesen Umstand informieren müssten ?
Dabei hätte ich trotz allem ein ungutes Gefühl - abgesehen davon wollen wir in diesem Haus sowieso alt werden und es höchstens vererben, aber nicht verkaufen :)