Die Frage ist welchen "Status" du hast. Bist du noch in der Probezeit oder nicht? Und vor allem bist du dir mit den 50km/h sicher?

Wenn du in der Probezeit bist und du bist noch unter 21 km/h zu schnell hast du Glück gehabt. Dann gibt das nur ein Bußgeld. Bist du drüber kommt ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre dazu.

Bist du aus der Probezeit schon raus wird es nicht wild. Der Bußgeldkatalog wurde ja von Bienemaja gepostet, das spar ich mir an der Stelle.

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Äh und du bist sicher das es kein Blitzer war der dich ungünstig erwischt hat? Wenn du das auschliessen kannst, geh doch mal zum Arzt. Wenn sowas mal in der flaschen Situation passiert kann es gefährlich werden.

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Weil es bei der Polizei und vor Gericht um einiges mehr geht als in billigen TV Show´s. Die Teile sind extrem unzuverlässig. Man kann ja nicht mal behaupten das man damit einen Ermittlungsansatz bekommt. Die Teile sind einfach nur Schrott.

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Ich geh mal davon aus du meinst diese Teile aus Styrophor? In der Regel kannst du die als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen.Das kommt aber auch stark auf die Fluggesellschaft und auf die Auslastung des Fliegers an. An den Koffer binden ist immer so ne Sache. Es ist möglich aber lass es dann am Flughafen auch einpacken. Da gibt es so Stationen da wird dein Koffer in eine Art Folie eingewickelt wegen der Gefahr das es kaputt gehen oder verschwinden kann. Das wiederum kostet aber auch Geld. Also überleg dir ob das Teil wirklich mit muss.

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Die Frage ist jetzt wie haben die eltern die Kredite ausgelöst? Haben die die komplett übernommen oder nur dafür gebürgt das das Geld jetzt regelmäßig kommt? Und hat dein Freund noch was anderes unterschrieben als die Kontovollmacht für die Eltern? Irgendeinen Vertrag? Wenn die Eltern den Kredit komplett übernommen haben und dein Freund nichts weiter unterschrieben hat macht es so wie Mangar sagt. Neue Karte beantragen, Vollmachten löschen, fertig. Und natürlich weiter die 400Euro an die Eltern zahlen. Ansonsten wäre vieleicht mal ein Besuch bei einem Anwalt ganz ratsam.

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Wenn ein extra Fahrweg für die Radfahrer eingezeichnet wurde haben die an der Stelle vorfahrt. Sprich du musst schauen ob einer angeradelt kommt bevor du abbiegst.

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Die Frage ist wie alt bist du und wie alt ist er. Und mal davon abgesehen, wie bist du denn drauf? Erst zustimmen um an die Kohle zu kommen und dann anzeigen wollen? Und auf die Mitleidstour von wegen meine arme Familie hat nur Hartz4 brauchst auch nicht kommen. Es gibt zig Familien die wenig Geld haben und trotzdem kommen da nicht alle weiber auf die solche Ideen.

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Es gibt keine festen Tage an denen mehr oder weniger Polizei unterwegs ist. Wie viel Wagen unterwegs sind liegt immer an dem Aufkommen an dem Tag.An manchen Tagen ist es ruhig da fahren viele Wagen rum, an manchen Tagen ist viel los da sind alle Wagen irgendwo gebunden. Vorhersagen kann man das aber nicht. Gott sei Dank.

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Von einer Freundin erwartet man nicht, sondern man hilft. Sie hätte vieleicht Zeit gefunden sich zu verabschieden wenn du ihr bei den Vorbereitungen für die Auswanderung geholfen hättest. Und eine beste Freundin flippt wegen sowas nicht aus oder macht ne Szene.

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Gegenfrage ihr wisst das ihr ein trächtiges Tier gekauft habt, aber auf die Idee mal zum Tierarzt zu gehen und sich von den alles weitere erklären zu lassen, seid ihr noch nicht gekommen?

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Nun von der Verfolgung sieht man im Moment ab, da die andere wohl schwerwiegendere Straftat im Raum hängt. Wenn sie dich dafür dran kriegen ist die kleinere Sache aus der Welt. Kriegen sie dich dafür nicht dran kommt die kleinere Straftat wieder zum vorschein und man kriegt dich eben dafür. Der Staatsanwalt bemüht sich eben um die größere Straftat.

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Das die sich nicht anschnallen hat schon durchaus seinen Sinn. Wenn du nämlich hinten rumspinnst und zicken machst haben die meist nicht noch die Zeit sich gemütlich abzuschnallen um eingreifen. Fällt alles unter Sonderrechte wie Rumpelstilzchen schon gesagt hat.

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Grundsätzlich ja. Unter welchen Vorraussetzungen ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich. In dem einen muss es der Beamte extra beantragen im anderen darf er es generell. Was überall gleich ist, er darf sie nur mit Heim nehmen wenn er dort die Mögichkeit hat sie dem WaffG entsprechend wegzupacken. Sprich er brauch einen Waffenschrank der entsprechenden Klasse.

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Du wurdest nicht freigesprochen das Verfahren wurde eingestellt. Das sind zwei paar Schuhe. Verfahren werden aus den verschiedensten Gründen eingestellt. Geringfühgigkeit, Verfahrensfehler ecp pp. Es ist also keinesfalls so das dich jemand für Unschuldig hält. Also gilt für dich, mach es nicht nochmal sonst setzt es den Gong und du brauchst nicht nochmal hoffen das es gut für dich ausgeht.

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