Hallo

diese und ähnliche "Mahnungen " erhalte ich zur Zeit auch vermehrt von Singlebörsen und Pokerseiten. Auf keinem Fall den Anhang öffnen und am besten gar nicht reagieren. Man könnte zwar einen Anzeige machen ,aber da passiert nicht viel. Für die ganz schlauen hier , NEIN man muss sich da nicht angemeldet haben ! die Mail -adressen haben diese Betrüger von andren Webseiten

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Hier kann ich nur Albatros Recht geben ! Wenn du die Wohnungsanzeige noch hast , kann die der Mieterschutzbund helfen oder ein Anwalt für Mietsrecht.Hast du gar nichts in der Hand sieht es böse aus

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In den Möbeln ? hat deine Freundin ne möbilierte Wohnung gemietet ? also ich kann für die Wände empfehlen , Wasser + Weichspüler in so eine Sprühflasche und die Wände damit besprühen . Aber vorsichtig nicht einweichen ! Möbel mit Seifenlauge und auch nem Schuß Weichspüler abwaschen . Türen und Fensterrahmen nicht vergessen

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auf jeder Einladung steht folgender Text : Dies ist eine Einladung nach den § 59 2. Buch Sozialgesetzbuch . Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten ,wird ihr ALG um 10 % für die Dauer von 3 Monaten gekürzt

und das steht auf allen Einladungen !

also bist du mit 2 Wochen noch ganz gut bedient. Wenn du am 30.03 wieder zur Arge musst ,wird entschieden ob du dein volles Geld wieder bekommst . Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden

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also noch mal kurz für alle in den neuen Bundesländern ....nur bei uns ist am Montag Feiertag ! Für alle anderen ist Montag der 31.10 ein ganz normaler Arbeitstag ,also wird das ALG erst am Montag verfügbar sein .Blöd für uns da die Läden Montag zu haben ...aber Rechtlich korrekt

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ständig einsperren

Kinderschänder sollten nach verbüßen der Haftstrafe in ständiger Verwahrung bleiben.Wer aufmerksam Gutachten verfolgt ,weiß das sich gerade Kinderschänder NICHT therapieren lassen . Sollte jedoch ein Kinderschänder aus irgendwelchen fehler der Justiz heraus wieder frei gelassen werden .MUSS eine öffentliche Aushängung deutschlandweit erfolgen

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