Hallo zusammen,
ich habe mir einen Artikel ersteigert und bei eBay ist der Händler nach wie vor aktiv und als Gewerblicher Verkäufer gemeldet.
Jetzt ist bei mir der Artikel nach 5 Monaten kaputt gegangen und ich habe den Händler diesbezüglich angeschrieben und auf den § 476 BGB - Beweislastumkehr verwiesen.
Jedoch kommt keine Antwort vom Händler, eine erneute Mail habe ich auch gesendet. Nun weiß ich aus Erfahrung und aus der Uni, dass ich im Recht bin.
Meine Frage ist nur,
- wie kann ich gegen den Verkäufer klagen ohne Anwalt, bzw.
- was, und wo muss ich was machen um gegen den Verkäufer zu klagen, bzw.
- wenn ich zum Anwalt gehe, kann ich dem Verkäufer die Kosten aufbrummen??
Ich bin Student und kann nicht einfach mal 100 Euro vorstrecken.
mfg Roman