Darf Vermieter (GWG) Fenster im Treppenhaus, im Dachgeschoss absperren?
Hallo zusammen,
Vor kurzem hat die GWG bei uns im Treppenhaus im 2 Stock zur Dachgeschoss verriegelt. Vor 1 Jahr rum haben die im Dachgeschoss die Fenstern verrieglt, daher meine frage dürfen die das und Warum ?
Habe vor 2 Tagen mit GWG Telefoniert da meinte der Herr ..... das es aus sicherheitsgründen verriegelt worden ist und nur der zuständige z.b. Hausmeister oder Reinigungsdienst es öffnen können je nach gebrauch, danach muss es wieder abgeschlossen werden. Ich frage mich die ganze zeit aus welchen genaueren Sicherheitsgründen es verrigelt wurde, da dieses Fenster ein Gitter dran montiert wurde c.a vor 5 Jahren. Da kann keiner rausfallen, keine Kinder geschweigeden Erwachsene. Welche sicherheit ist da nun vorgessen? Inzwischen habe ich einige nachbars Blöcke umgesehen, bei keinen anderen sind diese Maßnahmen ergriffen worden.
Wie kann ich da vorgehen ?
Ich sehe keine Sicherheitsgründe um diesen Fenster zu verrigeln, wie oben erwähnt da kann keiner rausfallen. Muss dazu erwähnen das ich der einzige bin der den Dachgeschoss nutzt die anderen nutzen es nicht.
Es wäre nett wenn mir hier jemand in diesem angelegengeit weiter helfen kann.
MFG
Rolex.88