Antwort
Mir geht es nicht darum ob die Rückzahlung rechtens ist, auch nicht um die Höhe. Das müsste alles so passen. Es gab nur nie nach meiner Kündigung ein Gespräch über das weitere Vorgehen.
Meine Frage ist daher ob es rechtens ist, dass man einfach die Differenz ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer vom Gehalt abzieht. Zumal ich ja nochmals Gehalt bekomme. Hätte man nicht mit mir Rücksprache halten sollen?
In meinem Vertrag steht dazu übrigens nichts. Nur dass es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist.